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Expertenstreit über Folgen höherer Minijob-Verdienstgrenze

Minijob-Zentrale: Frühere Anhebungen wirkten sich nicht negativ auf reguläre Jobs aus. IAB: Stärkung der geringfügigen Beschäftigung droht.

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Berlin (sth). Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs stößt bei Expertinnen und Experten auf ein geteiltes Echo. Das wurde am Montagnachmittag bei einer Anhörung von Sachverständigen durch den Bundestags-Sozialausschuss deutlich. So warnte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), mit der vorgesehenen Koppelung der Minijob-Grenze an die Entwicklung des Mindestlohns drohe „eine Stärkung der geringfügigen Beschäftigung und eine Vergrößerung der mit dem Minijob-Arrangement verbundenen Probleme“. 

Dagegen verwies die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) auf frühere Erfahrungen, denen zufolge „nicht damit zu rechnen“ sei, dass eine höhere Minijob-Verdienstgrenze das Zahlenverhältnis von 450-Euro-Jobs zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nennenswert verändert“. Minijobs seien „wichtig für den Arbeitsmarkt“, sagte KBS-Vertreterin Peggy Horn in der Anhörung. Sie verdrängten keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, sondern führten zu einer Reduzierung der Schwarzarbeit.

Die Bundesregierung will den zulässigen Monatslohn von Minijobberinnen und Minijobbern ab Oktober von 450 auf 520 Euro anheben und dynamisieren. Damit soll Minijobberinnen und -jobbern, die zum künftigen Mindestlohn von 12 Euro arbeiten, eine Beschäftigung von mindestens zehn Stunden pro Woche ermöglicht weden. Zugleich soll die obere Lohngrenze für sogenannte Midijobs von derzeit 1.300 auf 1.600 Euro angehoben werden, um Geringverdienende zu entlasten. Allerdings soll dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge auch soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden.   

Sozialpartner bewerten Änderungen unterschiedlich

Arbeitgeber und Gewerkschaften beurteilten die geplanten Änderungen bei Mini- und Midijobs unterschiedlich. Die Anhebung und künftige Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze seien „sinnvoll und notwendig“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dagegen solle die vorgesehene Erhöhung der oberen Lohngrenze für Midijobber „unterbleiben“, fordern die Arbeitgeber. Ein solcher Schritt „verstärkt das Problem der Teilzeitprivilegierung, setzt damit falsche Arbeitsmarktanreize gegen eine Ausweitung der Arbeitszeit und konterkariert so die im Gesetzentwurf genannte Zielsetzung“, so die BDA.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) blieb in der Anhörung bei seiner Forderung, dass Minijobs „ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einbezogen“ werden sollten. Auch insgesamt bewerteten die Gewerkschaften die geplante Gesetzesnovelle kritisch. So bleibe es „trotz der durch die Forschung belegten negativen arbeitsmarktpolitischen und erwerbsbiografischen Effekte“ in Deutschland bei Sonderregelungen für Minijobs, schreibt der DGB in seiner Stellungnahme. Damit werde die „Chance auf eine umfassende Reform kleiner Arbeitsverhältnisse“, die eine „existenzsichernde Erwerbstätigkeit insbesondere von Frauen fördert und Altersarmut vorbeugt“, von der Regierung verpasst. 

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