Berlin/Frankfurt (sth). Knapp 25.900 Euro Jahresbruttoverdienst waren im Jahr 2021 nötig, um nach 45 Arbeitsjahren mit einem Lohn in vergleichbarer Höhe eine Nettorente oberhalb des derzeitigen Grundsicherungsbedarfs im Alter von 853 Euro zu erzielen. Das entsprach bei zwölf Monatsgehältern einem notwendigen Mindestmonatsgehalt von etwa 2150 Euro. Diese Zahlen gehen aus der jetzt veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.
Unter Verweis auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) erklärt die Regierung in ihrem Schreiben, dass im vergangenen knapp drei Millionen oder 13,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten hierzulande ein Bruttomonatsentgelt unterhalb des Schwellenwertes erzielt hätten, das nach 45 Arbeitsjahren für eine Nettorente in Höhe der Grundsicherung im Alter ausgereicht hätte. Aus der notwendigen Höhe des sozialversicherungspflichtigen Verdiensts eines einzelnen Jahres könne jedoch „nicht auf eine Erwerbskarriere und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden“, betont die Bundesregierung.
Die tatsächliche Höhe eines Rentenanspruchs steht erst fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen ist, heißt es in der Regierungsantwort weiter. Darüber hinaus könne aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung „grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden“. Dies liege daran, dass „weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt“ seien.
