Brüssel (sth). In der Debatte um Nachhaltigkeit bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern in den Staaten der Europäischen Union (EU) haben Schweden und Finnland offenbar eine zentrale Kursbestimmung vorgenommen. Laut einem Bericht des Europabüros der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel folgen die Rücklagenfonds der öffentlichen Rentenversicherungsträger beider Länder bei ihrer Geldanlage jetzt ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien. Der Weg dorthin sei in den beiden Ländern jedoch unterschiedlich gewesen, heißt es in dem Bericht.
In Schweden habe der Gesetzgeber bei dem Nachhaltigkeits-Prozess eine „aktive Rolle“ eingenommen, schreibt das DSV-Büro unter Berufung auf eine aktuelle Studie (englisch). Dort werde die Frage einer langfristig nachhaltigen und rentablen Anlagestrategie sowohl in der Politik als auch in der Wissenschaft diskutiert. In Finnland habe es dagegen weder eine gesetzliche Regelung gegeben noch habe eine öffentliche Diskussion stattgefunden. In dem östlicher gelegenen skandinavischen Land, das derzeit wie Schweden über eine Mitgliedschaft in der NATO diskutiert, liege „die Triebfeder bei dem Management der Rentenfonds“. Diese seien vor allem durch die internationale Debatte über verantwortungsbewusstes Anlageverhalten beeinflusst worden, heißt es im Bericht des DSV-Büros weiter. Insbesondere der Fokus auf Anlagen mit langfristigen Renditen bei geringem Risiko habe die Entscheider „zu einer zunehmenden Einbeziehung von ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien motiviert“.
In der Diskussion um nachhaltige Rentensysteme gibt es laut DSV „mindestens zwei Definitionen“ von Nachhaltigkeit – eine restriktive und eine weiter gefasste. Die restriktive Definition reduziere den Begriff der Nachhaltigkeit auf eine "reine Frage des finanziellen Gleichgewichts des Rentensystems". Ein Rentensystem sei demnach nachhaltig, wenn sein Haushalt ausgeglichen ist, erläutern die Brüsseler Sozialexperten. Diese Definition werde von Wissenschaft und Politik inzwischen jedoch hinterfragt, weil sie mögliche Auswirkungen auf andere wesentliche Aspekte der Rentenpolitik ausblende und nicht geeignet sei, „um komplexe Fragen wie die Sicherung der gegenwärtigen und zukünftigen Alterssicherung zu behandeln“.
