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Finnische und schwedische Rentenversicherung legen ethisch an

Deutsche Sozialversicherung: Fonds der Ren­ten­ver­si­che­rer in den skandinavischen Ländern kön­nen eigene Anla­ge­stra­te­gien ent­wi­ckeln.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Brüssel (sth). In der Debatte um Nachhaltigkeit bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern in den Staaten der Europäischen Union (EU) haben Schweden und Finnland offenbar eine zentrale Kursbestimmung vorgenommen. Laut einem Bericht des Europabüros der Deutschen Sozialversicherung (DSV) in Brüssel folgen die Rück­la­gen­fonds der öffent­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rungs­trä­ger beider Länder bei ihrer Geldanlage jetzt ethi­schen, öko­lo­gi­schen und sozia­len Kri­te­rien. Der Weg dorthin sei in den bei­den Län­dern jedoch unter­schied­lich gewesen, heißt es in dem Bericht. 

In Schwe­den habe der Gesetz­ge­ber bei dem Nachhaltigkeits-Prozess eine „aktive Rolle“ ein­ge­nom­men, schreibt das DSV-Büro unter Berufung auf eine aktuelle Studie (englisch). Dort werde die Frage einer lang­fris­tig nach­hal­ti­gen und ren­ta­blen Anla­ge­stra­te­gie sowohl in der Poli­tik als auch in der Wis­sen­schaft dis­ku­tiert. In Finn­land habe es dage­gen weder eine gesetz­li­che Rege­lung gegeben noch habe eine öffentliche Dis­kus­sion statt­ge­fun­den. In dem östlicher gelegenen skandinavischen Land, das derzeit wie Schweden über eine Mitgliedschaft in der NATO diskutiert, liege „die Trieb­fe­der bei dem Manage­ment der Ren­ten­fonds“. Diese seien vor allem durch die inter­na­tio­na­le Debatte über ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Anla­ge­ver­hal­ten beein­flusst wor­den, heißt es im Bericht des DSV-Büros weiter. Ins­be­son­dere der Fokus auf Anla­gen mit lang­fris­ti­gen Ren­di­ten bei gerin­gem Risiko habe die Ent­schei­der „zu einer zuneh­men­den Ein­be­zie­hung von ethi­schen, öko­lo­gi­schen und sozia­len Kri­te­rien moti­viert“.

In der Diskussion um nach­hal­tige Ren­tensysteme gibt es laut DSV „min­des­tens zwei Defi­ni­tio­nen“ von Nach­hal­tig­keit – eine restrik­tive und eine wei­ter gefasste. Die restrik­tive Defi­ni­tion redu­ziere den Begriff der Nach­hal­tig­keit auf eine "reine Frage des finan­zi­el­len Gleich­ge­wichts des Ren­ten­sys­tems". Ein Renten­sys­tem sei demnach nach­hal­tig, wenn sein Haus­halt aus­ge­gli­chen ist, erläutern die Brüsseler Sozialexperten. Diese Defi­ni­tion werde von Wis­sen­schaft und Poli­tik inzwischen jedoch hin­ter­fragt, weil sie mög­li­che Aus­wir­kun­gen auf andere wesent­li­che Aspekte der Ren­ten­po­li­tik ausblende und nicht geeig­net sei, „um kom­plexe Fra­gen wie die Siche­rung der gegen­wär­ti­gen und zukünf­ti­gen Alters­si­che­rung zu behan­deln“.

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