Frankfurt am Main (drv/sth). Wer ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (kurz: FSJ oder FÖJ) leistet oder am Bundesfreiwilligendienst teilnimmt, ist in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die kompletten Beiträge dafür trägt der Arbeitgeber. Ihre Höhe ist abhängig vom gezahlten Taschengeld. Aktuell darf es maximal 644 Euro im Monat betragen - acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro pro Monat. Neben dem Taschengeld werden auch Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung oder Arbeitskleidung bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Beim freiwilligen Wehrdienst werden ebenfalls Pflichtbeiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge übernimmt der Staat. Sie errechnen sich aus einem fiktiven Verdienst, der 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße beträgt (2025: 3.745 Euro monatlich oder 44.940 Euro jährlich). Somit werden Rentenbeiträge aus einem monatlichen Verdienst von 2.996 Euro gezahlt. Aus diesen Gründen wirkt sich das Engagement auch positiv auf das Rentenkonto aus – zum Beispiel, wenn es um die Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren geht.
