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Für den Chef im Ausland: A1-Bescheinigung nötig

Wer im Auftrag des Arbeitsgebers oder regelmäßig in kleinem Umfang in einem anderen EWR-Staat arbeitet, benötigt eine Arbeitserlaubnis.

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Kreis von Fahnenmasten mit europäischen Flaggen. Bild: IMAGO / YAY Images / fifg

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Karlsruhe/Stuttgart (drv).  Wer vorübergehend oder regelmäßig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz arbeitet, benötigt in der Regel die sogenannte A1-Bescheinigung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin.

Grundsätzlich gelten für alle Arbeitnehmer und andere Erwerbstätige die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie beschäftigt sind. Wird jedoch eine Person von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes EU-/ EWR-Mitgliedsland oder in die Schweiz entsandt, gilt ausnahmsweise das Recht des Entsendestaats weiter. Ebenso, wenn jemand regelmäßig, aber nur in geringem Umfang (zum Beispiel einen Tag im Monat), im vorgenannten Ausland arbeitet. Dies wird auf der A1-Bescheinigung dokumentiert. Der Vorteil: Sozialversicherungsbeiträge müssen nur in einem Land entrichtet werden.

Fehlende Bescheinigung kann bestraft werden

Wegen nationaler Vorschriften vieler EU-Länder zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Lohndumping kontrollieren einige Mitgliedstaaten derzeit verstärkt, ob eine A1-Bescheinigung vorliegt und sanktionieren unter Umständen das Fehlen dieser Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung sollte bereits im Vorfeld der Auslandsbeschäftigung von den Arbeitgebern, die den Arbeitnehmer entsenden, ausschließlich auf elektronischem Weg beantragt werden. Hierzu steht in den systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen ein Modul zur Verfügung.

Seit 30. Juli 2019 erstellt die Deutsche Rentenversicherung in Standardfällen die A1-Bescheinigung automatisch. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die A1-Bescheinigung innerhalb von wenigen Stunden in elektronischer Form vorliegt. Ist eine automatische Verarbeitung nicht möglich, wird der Antrag grundsätzlich innerhalb weniger Tage bearbeitet. Wenn noch weitere Fragen zu klären sind, dauert es in Einzelfällen etwas länger.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Fragen- und Antworten-Katalog der Deutschen Rentenversicherung zur A1-Bescheinigung

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