Berlin/Frankfurt am Main (sth). Langjährig Beschäftigte, die in jedem Jahr zum jeweiligen Durchschnittsverdienst gearbeitet haben (2024: etwa 45.400 Euro Jahresbrutto), müssen vor einem Rentenbeginn im Jahr 2025 genau 29 Jahre und zwei Monate lang berufstätig gewesen sein, um auf eine Nettorente in Höhe des Grundsicherungsbedarfs zu kommen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Sören Pellmann hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegt. Der monatliche Grundsicherungsbedarf liege derzeit bei etwa 1000 Euro brutto, so die Bundesregierung.
Demnach müssten Rentnerinnen und Rentner für eine monatliche Nettorente von 1380 Euro (nach Abzug des Rentner-Eigenanteils zur Kranken- und Pflegeversicherung, d. Red.) 40 Jahre lang das jeweilige versicherungspflichtige Durchschnittseinkommen bezogen haben, für eine Nettorente von 1500 Euro wären 43 Jahre und sechs Monate lang Durchschnittslohn erforderlich gewesen. Bei einer Beschäftigungsdauer von 29 Jahren und zwei Monaten hätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Regierungsantwort zufolge rechnerisch einen Eigenanteil zur Rentenversicherung von insgesamt 92.662 Euro zahlen müssen, bei 40 Jahren Beschäftigung von 114.489 Euro und bei 43 Jahren und sechs Monaten Arbeit von 119.869 Euro, heißt es in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD).
