Der Rentenfreibeitrag - ein Rohrkrepierer?
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts, die ihre-vorsorge.de vorliegen, belegen: Der 2021 zusammen mit der Grundrente eingeführte Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter wird nur von 63.065 Rentnern genutzt. Die Bundesregierung war davon ausgegangen, dass 200.000 Rentner von der neuen Leistung profitieren. Der Freibetrag: Ein Rohrkrepierer dank fehlender Öffentlichkeitsarbeit?
Worum geht es beim Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter?
Möglicherweise haben Sie noch nie etwas von diesem Freibetrag gehört, was auch an der spärlichen öffentlichen Information hierüber liegt. Daher ein kurzer Steckbrief über diese Regelung: Es handelt sich um einen Freibetrag bei der Alters-Sozialhilfe (Grundsicherung im Alter), der Bezieherinnen und Beziehern von Grundsicherung und Antragstellern zusteht, auf deren Rentenkonto 33 Jahre mit so genannten Grundrentenzeiten gespeichert sind. Dieser Freibetrag beträgt meist 281,50 Euro pro Monat. Ein Betrag in dieser Höhe zählt für die Sozialämter nicht als anrechenbares Einkommen. Gleiches gilt auch bei der Sozialhilfe für Erwerbsgeminderte und beim Bürgergeld. Hier spielt die Freibetragsregelung aber kaum eine Rolle.
Der Freibetrag kann dafür sorgen, dass sogar Senioren mit Bruttorenten von 1.600 Euro und mehr vom Sozialamt einen Zuschuss zu ihrer Rente erhalten. Dies gilt allerdings nur bei „Bedürftigkeit“. So dürfen die Sparguthaben der Betroffenen nicht über 10.000 Euro liegen. Der Freibetrag wurde 2021 zusammen mit der so genannten „Grundrente“ eingeführt. Bei dieser handelt es sich um einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente. Dieser wird von der Deutschen Rentenversicherung als Teil der Rente ausgezahlt. Den Zuschlag erhalten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ca. 1,3 Millionen Rentner. Ihre Rente wird durch den Zuschlag im Schnitt um 92 Euro aufgestockt.
Beispiel: Rentenfreibetrag und Grundsicherung –
Leistungsanspruch auch bei einer Bruttorente von 1800 Euro möglich
Alfons Säder ist alleinstehender Rentner und lebt in München. Er bekommt 1.800 Euro Bruttorente. Davon fließen 220 Euro in die Kranken- und Pflegeversicherung. Netto hat er somit 1.580 Euro zur Verfügung. Davon zahlt er eine Warmmiete in Höhe von 835 Euro. Es bleiben ihm damit monatlich nur 745 Euro für den Lebensunterhalt. Nach den „normalen“ Rechenregeln steht ihm damit keine Grundsicherung im Alter zu.
Er hat allerdings 35 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet, kann also mehr als 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Lebensleistung – die sich in der hohen Zahl von Grundrentenjahren ausdrückt – durch einen höheren Grundsicherungsanspruch gewürdigt wird. Dafür ist der Grundrentenfreibetrag vorgesehen, der bei dem Münchener – wie in fast allen Fällen - 281,50 Euro beträgt.
Technisch ist das so geregelt, dass der Freibetrag sein anrechenbares Einkommen senkt. Dieses liegt nach Berücksichtigung des Freibetrags nicht mehr bei 1.580 Euro, sondern bei (1.580 minus 281,50 =) 1.298,50 Euro. Davon gehen noch 835 Euro Warmmiete ab – für München ist das nicht ungewöhnlich und gilt für das Sozialamt als „angemessen“. Es bleiben damit nur 463,50 Euro. Das liegt 99,50 Euro unter dem Regelbedarf von 2025, der für einen Alleinstehenden 563 Euro beträgt. Alfons Säder hat deshalb Anspruch darauf, dass sein Einkommen um den Differenzbetrag 99,50 Euro aufgestockt wird. Dafür muss er aber in jedem Fall umgehend Grundsicherung im Alter beantragen. Rückwirkend wird diese in der Regel nicht gezahlt.
Welche Zeiten zählen als Grundrentenzeiten?
Hierzu gehören unter anderem alle Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit - auch aus einem versicherungspflichtigen Minijob. Ebenso zählen Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes, bei mehreren Kindern in der Regel, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt wird.
Darüber hinaus gehören zu den Grundrentenzeiten
- Zeiten der Pflege von Angehörigen,
- Zeiten und Leistungen bei Krankheit oder Reha,
- Ersatzzeiten wie zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR.
Von der Rentenversicherung liegen nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund bislang noch keine Daten vor, wie viele Senioren die Voraussetzung „33 Jahre Grundrentenzeiten“ erfüllen. Dies dürfte aber aufgrund der recht großzügigen Regelung für die Mehrheit der Rentenbeziehenden zutreffen, also für mehr als zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Gibt es Schätzungen, wie viele Senioren vom Rentenfreibetrag profitieren könnten?
Im Entwurf des Gesetzes, mit dem die so genannte Grundrente und der Rentenfreibetrag eingeführt wurden, spricht die Bundesregierung ohne nähere Begründung davon, dass vom Freibetrag „rund 200.000 Personen profitieren“ (Bundestagsdrucksache 19/18473). Diese Zahl scheint sehr niedrig gegriffen zu sein. Denn durch den Freibetrag kann selbst bei einer durchschnittlichen Rentenhöhe ein Grundsicherungsanspruch bestehen.
Vor der Einführung des neuen Freibetrags gab es 2019 – beauftragt vom Sozialverband VdK – eine Studie des Forschungsinstituts Prognos. Diese kam bei einer Modellrechnung zum Ergebnis, dass 1,468 Millionen Altersrentner vom damals bereits geplanten Rentenfreibetrag profistieren könnten. Darunter waren
- 430.000 Personen, die bereits zusätzlich zu ihrer Altersrente Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe erhielten, und
- 1,038 Millionen neue Leistungsempfänger.
Bei Durchführung dieser Studie war allerdings die Kopplung des Rentenfreibetrags an die Bedingung „33 Jahre Grundrentenzeiten“ nicht bekannt. Deshalb dürften die Werte den möglichen Effekt des Zuschlags deutlich überzeichnen.
Wie viele Senioren profitieren derzeit tatsächlich vom Freibetrag?
Außerordentlich wenige. Die jüngsten Daten liegen vom September 2024 vor. Damals bezogen 63.065 Senioren, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht hatten, unter Nutzung des Grundrentenfreibetrags Grundsicherung im Alter. Die Hälfte von ihnen bekam zum einen von der Rentenversicherung die “Grundrente” (offiziell: Grundrentenzuschlag), zum anderen die Grundsicherung im Alter unter Berücksichtigung des Freibetrags. Die andere Hälfte erhielt zwar keine Grundrente, erfüllte aber die Bedingung „mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten“ und war damit freibetragsberechtigt und erhielt deshalb neben der Altersrente Grundsicherung im Alter.
Wie hoch war der gewährte Freibetrag im Jahr 2024?
Im dritten Quartal betrug der Freibetrag nach Daten des Statistischen Bundesamts im Schnitt 275 Euro monatlich, lag also – das gilt auch für die Vorjahre – in der Nähe des Höchstbetrags von 281,50 Euro. Dies gilt derzeit für alle Bruttorenten ab 705 Euro monatlich.
Wird der Freibetrag mehr von Frauen oder Männern genutzt?
Nur von 16.450 Männern, aber fast dreimal so vielen Frauen: 46.615.
Gibt es in den letzten Jahren einen Trend zur zunehmenden Nutzung des Freibetrags?
Ja. Der Trend ist allerdings – betrachtet man die absoluten Zahlen – außerordentlich verhalten.
2021, im Jahr also, in dem der Freibetrag eingeführt wurde, erhielten 36.820 Senioren unter Berücksichtigung des Rentenfreibetrags Grundsicherung im Alter. In den Folgejahren wäre ein deutlicher Trend nach oben zu erwarten gewesen. Die Zahl der Freibetrags-Nutzer stieg bis zum dritten Quartal 2024 jedoch nur um gut 26.000.
Bezieher von Grundsicherung im Alter in den Jahren 2021 bis 2024
| Jahr * | Mit Grundrente und Rentenfreibetrag | Mit Rentenfreibetrag insgesamt | Bezieher von Grundsicherung im Alter insgesamt |
2024 | 31515 | 63065 | 730.305 |
2023 | 26925 | 56125 | 689.590 |
2022 | 31350 | 51565 | 658.540 |
2021 | 21940 | 36820 | 588.780 |
*2021 bis 2023: Ende 4. Quartal - 2024: Ende 3. Quartal
Quelle: Destatis und Eigene Berechnungen
Die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden ist zuletzt deutlich angestiegen. Womit ist das erklären?
Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter ist von 2021 bis 2024 (3. Quartal) um knapp 142.000 gestiegen. Nur ein kleiner Teil (18 Prozent) davon ist auf den Grundrentenfreibetrag zurückzuführen. Das Statistische Bundesamt begründet den Anstieg vor allem mit dem Leistungsanspruch, den Ukraine-Flüchtlinge bei dieser Leistung seit Juni 2022 haben. Zuvor hatten diese Leistungen für Asylbewerber erhalten, wurden also in einer anderen Statistik gezählt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der Grundsicherung zwischen 2021 und 2024 deutlich stärker gestiegen ist als die gesetzliche Rente. Der Abstand zwischen Rente und Grundsicherung ist damit geringer geworden. Damit sind manche Rentenbezieher sozusagen in die Grundsicherung „hineingewachsen“.
