Ihre-Vorsorge Logo

Rentenversicherung braucht kein Geld für Grundsicherung im Alter

Eine Bundestagsmeldung, nach der das Bundesfinanzministerium 150 Millionen Euro zusätzlich für die Kosten der Altersgrundsicherung genehmigt hat, sorgte in einigen Medien für Verwirrung.

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Logo der DRV mit Schriftzug Deutsche Rentenversicherung an einer Hauswand. Bild: IMAGO / Dominik Bund

© Nicht definiert

Berlin (sth). Der Text der Bundestagsmitteilung vom Dienstag lautete: “Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150 Millionen Euro für Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung genehmigt.” In der Überschrift einiger Medien las sich das am gestrigen Mittwoch dann so: “Für die Rente geht der Ampel das Geld aus.” Angeblich fehlten „bei der Rente“ mehrere Millionen, so die schlagzeilenträchtigen Berichte.

Doch was ist dran an der Behauptung, die Rentenversicherung brauche zusätzliches Geld? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) selbst klärte noch am Mittwochvormittag in einer Mitteilung auf. Erstens: “Die Finanzen der Deutsche Rentenversicherung sind stabil." Es würden keine zusätzlichen Gelder benötigt. Zweitens: “In der Berichterstattung (wurden) fälschlicherweise die Begriffe Grundsicherung und Rente gleichgesetzt.” Drittens: “Die Grundsicherung ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.” Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sei vielmehr eine Sozialleistung des Staates, so die DRV. Der Staat zahlt dabei Geld an Menschen, die sehr wenig Vermögen oder Einkommen haben.

Tatsächlich wird laut einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2024 die überplanmäßige 150-Millionen-Ausgabe benötigt, damit der Bund seiner Pflicht nachkommen kann, die den Ländern entstandenen Ausgaben für die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Über die Grundsicherung entscheiden die örtlichen Sozialämter. Entsprechende Leistungen werden von Grundsicherungsämtern ausgezahlt. Sie sollen den grundlegenden Bedarf von Personen sicherstellen, deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen.  

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026