Berlin (sth). Der Text der Bundestagsmitteilung vom Dienstag lautete: “Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150 Millionen Euro für Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung genehmigt.” In der Überschrift einiger Medien las sich das am gestrigen Mittwoch dann so: “Für die Rente geht der Ampel das Geld aus.” Angeblich fehlten „bei der Rente“ mehrere Millionen, so die schlagzeilenträchtigen Berichte.
Doch was ist dran an der Behauptung, die Rentenversicherung brauche zusätzliches Geld? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) selbst klärte noch am Mittwochvormittag in einer Mitteilung auf. Erstens: “Die Finanzen der Deutsche Rentenversicherung sind stabil." Es würden keine zusätzlichen Gelder benötigt. Zweitens: “In der Berichterstattung (wurden) fälschlicherweise die Begriffe Grundsicherung und Rente gleichgesetzt.” Drittens: “Die Grundsicherung ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung.” Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sei vielmehr eine Sozialleistung des Staates, so die DRV. Der Staat zahlt dabei Geld an Menschen, die sehr wenig Vermögen oder Einkommen haben.
Tatsächlich wird laut einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2024 die überplanmäßige 150-Millionen-Ausgabe benötigt, damit der Bund seiner Pflicht nachkommen kann, die den Ländern entstandenen Ausgaben für die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Über die Grundsicherung entscheiden die örtlichen Sozialämter. Entsprechende Leistungen werden von Grundsicherungsämtern ausgezahlt. Sie sollen den grundlegenden Bedarf von Personen sicherstellen, deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen.
