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Grüne wollen Rentenversicherung stärken

Die Bundestagsfraktion der Partei verlangt, das Rentenniveau zu stabilisieren und schrittweise alle Erwerbstätigen zu Beitragszahlern zu machen.

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Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

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Berlin (sth). Neben der Linken und der SPD setzt sich auch Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zu stärken. Alle Bürgerinnen und Bürger sollten in die Rentenversicherung einbezogen „und mittelfristig Beiträge auf alle Einkommensarten gezahlt werden“, fordert die Bundestagsfraktion der Partei in einem jetzt veröffentlichten Antrag. In einem ersten Schritt sollten dazu „nicht anderweitig abgesicherte Selbständige, Abgeordnete, Minijobberinnen und Minijobber und Arbeitslosengeld II-Beziehende“ in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Allerdings müssten bei den betroffenen Selbstständigen laufende private Altersvorsorgeverträge und Altersgrenzen berücksichtigt werden, verlangen die Abgeordneten.

Darüber hinaus solle das Versorgungsniveau durch die gesetzliche Rente „dauerhaft auf heutigem Stand“ (etwa 48 Prozent, d. Red.) stabilisiert und eine „nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung über einen Maßnahmenmix“ sichergestellt werden, heißt es im Antrag der Grünen. Dazu gehört nach ihren Vorstellungen unter anderem

  • eine größere Erwerbsbeteiligung von Frauen sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • eine Förderung von altersgerechten Arbeitsbedingungen sowie die Schaffung von flexibleren Übergängen in den Ruhestand, etwa über eine Teilrente ab 60 Jahren
  • für Beschäftigte in Zeitarbeit eine vergleichbare Bezahlung wie für Festangestellte, die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, die schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro sowie
  • einen „unkomplizierten und nachhaltigen Zugang zum Arbeitsmarkt“ für Zuwanderer.

Lob für die gesetzliche Rente – Kritik an kapitalgedeckter Zusatzvorsorge

Darüber hinaus fordern die Abgeordneten der Öko-Partei

  • die Einführung eines arbeitgeberfinanzierten Mindestbeitrags, mit dem vollzeitbeschäftigte Geringverdienende nach langjähriger Beschäftigung eine auskömmliche Altersrente erhalten,
  • die Weiterentwicklung der Grundrente zu einer Garantierente, die Menschen mit mindestens 30 Jahren in der Rentenversicherung eine Rente oberhalb der Grundsicherung sicherstellt,
  • einen Zuschlag für Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die von den Verlängerungen der Zurechnungszeit in den vergangenen Jahren nicht oder wenig profitiert haben (die Zurechnungszeit verlängert die Versicherungszeit Erwerbsgeminderter seit 2019 rechnerisch bis zur persönlichen Regelaltersgrenze, d. Red.).
Bemerkenswert an dem Grünen-Antrag sind die ausführlich betonten Stärken und Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese erweise sich – etwa im Vergleich zur Riester-Rente – „aufgrund ihrer Verlässlichkeit, ihrer Renditeaussichten, ihres breiten Leistungsspektrums und ihrer solidarischen Risikoverteilung in weiten Teilen als überlegen“, heißt es in der Vorlage. Durch ihre Koppelung an die gesellschaftliche Wertschöpfung und die Lohnentwicklung würdem sich die gesetzlichen Renten „deutlich stetiger und damit verlässlicher als Kapitalmärkte“ entwickeln. Zudem würden die Versicherten im Umlageverfahren eine größere Sicherheit genießen und könnten „ihr Einkommen im Alter bereits frühzeitig abschätzen“, betonen die Abgeordneten.

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