Berlin (bd). Die Einführung der Grundrente zum Januar 2021 hat sich bislang als so teuer herausgestellt wie erwartet. Laut Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, sind im ersten Jahr Verwaltungskosten von etwa 380 Millionen Euro angefallen. Die Summe liegt nur etwas unter dem Betrag, den die Behörde kurz vor Start prognostiziert hatte.
Die Rentenversicherung hatte damals die Kosten für den Personalmehrbedarf im ersten Jahr auf etwa 410 Millionen Euro geschätzt, etwa ein Viertel der veranschlagten Gesamtkosten. Für die weiteren Jahre waren jeweils circa 200 Millionen Euro kalkuliert.
Hunderttausende Fälle in Prüfung bei den Finanzämtern
Das Grundrentengesetz ist bereits seit Anfang 2021 in Kraft. Ausgezahlt wird jedoch erst seit Juli, zunächst nur an Neurentner. Grund für die Verzögerung ist der langwierige Bearbeitungsprozess, der auch eine Einkommensprüfung verlangt. Dabei ist die Rentenversicherung auf die Finanzämter angewiesen. „Die Prüfung ist aufwändig“, sagte Roßbach im Interview mit „Bild“, „der Datentausch mit den Finanzämtern klappt aber sehr gut“.
Mit der Abarbeitung sei die Rentenversicherung im Zeitplan. „Bislang haben wir mehrere hunderttausend Fälle in die Prüfung bei den Finanzämtern gegeben. Als Nächstes wird der Grundrentenzuschlag bei den Rentnern geprüft, die schon Grundrente beziehen“. Gesamtzahlen werde es dann im kommenden Jahr geben.
Höheres Rentenalter nach 2031?
Roßbach äußerste sich in dem Interview unter anderem auch zur Diskussion um eine Reform des Rentensystems, einer Anhebung des Rentenalters und zu dem von der neuen Bundesregierung beschlossenen Aufbau eines Kapitalstocks.
Beim Kapitalstock seien noch viele Fragen offen, etwa wer über die Anlage der Gelder entscheidet und ob nur die Erträge zur Stabilisierung des Systems genutzt werden sollen oder der gesamte Betrag.
Zur Diskussion über ein höheres Rentenalter wies Roßbach darauf hin, dass das Rentenalter bereits schrittweise angehoben wird, bis 2031 auf 67 Jahre.
Das Umlageverfahren habe sich „in den vielen Krisen der Vergangenheit als sehr anpassungsfähig erwiesen“, sagte Roßbach. „In der Tat müssen künftige gesellschaftliche Entwicklungen zu Anpassungen führen. Die Frage nach dem Renteneintrittsalter nach 2031 kann aber nicht losgelöst von anderen Parametern beispielsweise der Gesundheit beantwortet werden.“ Die Politik müsse sich in den nächsten vier Jahren damit beschäftigen. Wichtig sei es, dass das im Konsens der Parteien geschieht.