München (tö). Die Rentenversicherungsträger in Deutschland haben bis Mitte des Jahres bereits rund 130 Millionen Euro ausgegeben, um sich für die „Bearbeitung des Grundrentenzuschlags“ vorzubereiten. Bei etwa 26 Millionen Rentenzahlungen, die wegen der Einführung der Grundrente zu überprüfen sind, „resultieren daraus durchschnittliche Kosten von rund 5 Euro pro Bestandsrente“. Das steht in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP im Bundestag.
In ihrem Antwortschreiben hat die Bundesregierung auch weitere Details zu den geplanten Überprüfungen der Einkommen erläutert. Mit der Grundrente werden langjährig Versicherte mit einer niedrigen Rente unterstützt. Im Durchschnitt wird es dabei einen Zuschlag von 75 Euro brutto monatlich geben. Von den Anspruchsberechtigen dürften etwa 70 Prozent Frauen sein und 30 Prozent Männer, das hat die Bundesregierung noch einmal bestätigt.
Den Zuschlag gibt es aber nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten sind. Die Einkommen der Rentner werden dabei mit Hilfe eines automatisierten Datenabrufs zwischen den Trägern der Deutschen Rentenversicherung und den zuständigen Finanzbehörden überprüft. Dazu teilt die Bundesregierung nun mit, die Systeme werden bereits „genutzt“. Es lasse sich aber noch nicht beziffern, „wie viele Fälle manuell bearbeitet und nachgearbeitet werden müssen“. Die Deutsche Rentenversicherung hatte vor Einführung des Grundrenten-Gesetzes den hohen zusätzlichen administrativen Aufwand kritisiert.
Bei 3,4 Prozent der Berechtigten sind Kapitalerträge anzurechnen
Konkrete Zahlen nennt die Bundesregierung bei den Kapitaleinkünften, die bei der Einkommensanrechnung ebenfalls zu berücksichtigen sind, sofern sie „nichts bereits im zu versteuernden Einkommen enthalten sind“. Demnach sei davon auszugehen, dass bei 1,3 Millionen Rentnern mit einem Anspruch auf den Zuschlag „ungefähr 2,8 Prozent dieser Begünstigten eigene, abgeltend versteuerte Kapitalerträge haben“. Und weiter heißt es in der Antwort: „Da bei der Einkommensprüfung auch das Einkommen von Ehegatten/Lebenspartnern und somit auch deren Kapitalerträge heranzuziehen sind, ist insgesamt von ca 3,4 Prozent aller Berechtigen auszugehen, bei denen Kapitalerträge auf den Grundrentenzuschlag anzurechnen sind."
Allerdings gebe ein gewisser Anteil in dieser Gruppe Kapitalerträge in der Steuererklärung an, „weil dies bei geringem Einkommen günstiger sein kann als die bereits abgeführte pauschale Abgeltungsteuer“. In diesen Fällen seien die erzielten Kapitalerträge nicht dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sei außerdem geplant, „im Rahmen einer Zufallsauswahl“ beim Bundeszentralamt für Steuern angegebene Daten zu überprüfen. Das Amt wertet Daten über Kapitalerträge aus und gibt diese an andere Behörden weiter, für die aufgrund eines Freistellungsauftrags kein Steuerabzug vorgenommen wurde.
