Ihre-Vorsorge Logo

Gutverdiener müssen 2019 mehr zahlen

BMAS veröffentlicht voraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen. RV-Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 80.400 Euro.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Steigende Stapel von Münzen mit roter Kurve, im Hintergrund Mann mit Ordner und Taschenrechner. Bild: IMAGO / Panthermedia / Andriy Popov

© Nicht definiert

Bad Homburg (sth). Gutverdiener müssen ab dem kommenden Jahr voraussichtlich erneut etwas höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sowie der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung soll ab Januar 2019 steigen. Das geht aus dem Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung hervor, den das Bundessozialministerium (BMAS) jetzt veröffentlicht hat. Dem Entwurf müssen noch die Bundesregierung und der Bundesrat zustimmen (siehe auch Link unten). 

Der Vorlage des Ministeriums zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung von derzeit 6.500 Euro im Monat (West) auf 6.700 Euro steigen. Im Jahr sind das 80.400 Euro statt wie bisher 78.000 Euro. Für die neuen Bundesländer soll die BBG von 5.800 Euro auf 6.150 Euro im Monat oder 73.800 Euro im Jahr steigen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll die jährliche BBG bei 98.400 Euro (West) und 91.200 Euro (Ost) liegen.

Höhere Hürde für private Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll zum Jahreswechsel von 4.425 Euro auf 4.537,50 Euro im Monat oder 54.450 Euro pro Jahr steigen. Sie gilt für die neuen wie die alten Bundesländer.

Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln will, muss künftig einen höheren Mindestverdienst erzielen: Die dafür entscheidende Versicherungspflichtgrenze steigt von 4.950 Euro (Monat) bzw. 59.400 Euro (Jahr) auf 5.062,50 Euro (Monat) oder 60.750 Euro (Jahr). Auch diese Werte gelten bundeseinheitlich. 

Die vom Durchschnittsverdienst abgeleitete und für zahlreiche Sozialversicherungswerte bedeutsame Bezugsgröße soll von 3.045 Euro auf 3.115 Euro (West) im Monat oder 37.380 Euro im Jahr steigen. Die entsprechenden Ost-Werte steigen von 2.695 Euro auf 2.870 Euro (im Monat) bzw. von 32.340 Euro auf 34.440 Euro (im Jahr). Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung soll künftig bei 38.901 Euro liegen (2018: 37.873 Euro).

Beiträge ab BBG konstant

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) beschreibt die Höhe des Einkommens, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Für Gehaltsbestandteile oberhalb der BBG werden keine Sozialversicherungsbeiträge mehr erhoben, es werden dafür aber auch – in der Renten- und Arbeitslosenversicherung – keine höheren Leistungen mehr gezahlt.

Die Rechengrößen 2019 sind an die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter aus dem Jahr 2017 gekoppelt. Die Einkommensentwicklung betrug 2017 – auf das gesamte Bundesgebiet bezogen – nach Angaben des BMAS 2,52 Prozent: In den alten Bundesländern waren es 2,46 Prozent, in den neuen Ländern 2,83 Prozent. Für die Ermittlung der Einkommensentwicklung werden die sogenannten Ein-Euro-Jobs nicht mitgezählt.

Mehr zum Thema:

www.bmas.de

Link zum Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 (im pdf-Format)

Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Rentenniveaugarantie, Mütterrente und Reformpakete: Warum die Pläne der Regierung für Milliardenrisiken sorgen und der Rechnungshof Alarm schlägt.

Time
2 Minuten

Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Nicht selten treten diese dafür im Job kürzer. Unter Umständen kann aber die Pflege etwas für die Rente bringen.

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Time
1 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Online-Vorträge zu verschiedensten Themen an. Eine Übersicht über das Angebot im Oktober.

Time
1 Minuten

46 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fordern die Bundesregierung auf, die Rentenreform nicht zu verwässern. Was empfehlen sie?

Time
1 Minuten

Um die Vorschläge der Rentenkommission gibt es eine anhaltende politische Debatte. Was davon wird umgesetzt? Der Vizekanzler setzt sich für eine Maßnahme besonders ein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026