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Härtefallfonds: Anträge ab dem 16. Januar möglich

Opfer der Rentenüberleitung, Spätaussiedler und jüdische Zugewanderte aus der früheren UdSSR können eine Einmalzahlung erhalten.

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Seniorin sitzt in einem Sessel und schaut nachdenklich. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin/Frankfurt (bmas/sth). Knapp zwei Monate nach dem Kabinettsbeschluss zur Errichtung einer Stiftung, die Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) abmildern soll, steht das für die Bewilligung von Leistungen notwendige Antragsverfahren in den Startblöcken. Nach einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) sind die Antragsformulare ab dem 16. Januar verfügbar.

Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich.

Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds gestellt werden. Das Antragsverfahren kann erst beginnen, wenn die Stiftung errichtet ist. Dazu hat das BMAS die notwendigen Schritte eingeleitet. Daneben richtet das BMAS auf seiner Internetseite zurzeit ein Informationsportal ein. 

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