Ihre-Vorsorge Logo

IAQ kritisiert Midijob-Neuregelung

Forschungsinstitut aus dem Ruhrgebiet befürchtet eine ungezielte Begünstigung von Teilzeitarbeit zulasten von Frauen.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

IAQ kritisiert Midijob-Neuregelung

© Nicht definiert

Duisburg/Essen (sth). Kritisch hat sich das an der Universität Duisburg-Essen ansässige Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) zu der gerade in Kraft getretenen Neuregelung sogenannter Midijobs geäußert. "Handelt es sich hier um einen sinnvollen sozialen Ausgleich oder wird einfach Teilzeitarbeit ungezielt begünstigt?", fragte IAQ-Forscher Prof. Gerhard Bäcker jetzt bei der Veröffentlichung einer Kurzstudie zu den Auswirkungen der veränderten Sozialbeitragsbelastung für Beschäftigte in Midijobs. Betroffene können seit dem 1. Juli zwischen 450 und 1.300 Euro statt bisher höchstens 850 Euro monatlich verdienen. Zudem erwerben Midijobber jetzt trotz reduzierter eigener Sozialbeitragszahlungen für ihren Verdienst den vollen Rentenanspruch. Bisher resultierte aus der Beitragsermäßigung auch eine geringere Rentenzahlung.

Diese "Durchbrechung des Äquivalenzprinzips" in der Rentenversicherung erfolge "bedingunglos", monierte Bäcker. Entscheidend für den erhöhten Rentenanspruch sei künftig "allein ein geringes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt" – unabhängig von möglichen weiteren eigenen Einkünften des Midijobbers, etwa aus selbstständiger Tätigkeit, oder hohen Einnahmen des Partners. Keine Rolle spiele zudem, ob der mit dem Midijob erzielte Niedrigverdienst "Ergebnis einer Vollzeit- oder einer Teilzeitbeschäftigung" sei, so Bäcker. Das Äquivalenzprinzip in der Rentenversicherung besagt, dass aus gleich hohen gezahlten Rentenbeiträgen auch gleiche Rentenansprüche entstehen.     

"Es kann kein Ziel sein, Beschäftigte durch Anreize im Niedriglohnbereich zu halten"

Es könne "kaum das Ziel sein, Beschäftigte – und hier handelt es sich weit überwiegend um Frauen – durch finanzielle Anreize im Bereich niedriger Arbeitsverdienste und niedriger Arbeitszeiten festzuhalten", kritisierte der renommierte Sozialforscher. Stattdessen müsse die "gläserne Decke von Arbeitsverhältnissen im niedrigen Stunden- und Einkommensbereich überwunden werden, so dass auch ausreichend hohe Rentenansprüche erworben werden können", forderte Bäcker.

Aufgrund der Neuregelung heißt der erweiterte Gehaltskorridor, in dem Midijobber nur ermäßigte Sozialbeiträge auf ihren Verdienst zahlen müssen, jetzt "Übergangsbereich" statt "Gleitzone". Die damit verbundene monatliche Beitragsentlastung steigt für Verdienste zwischen 450 und 850 monatlich zunächst auf bis 23 Euro an und sinkt anschließend wieder schrittweise ab. Arbeitgeber von Midijobbern zahlen auch weiterhin den vollen Beitragsanteil. Die mit der Neuregelung verbundenen Mindereinnahmen der Rentenversicherung und die – aus dem erhöhten Rentenanspruch resultierenden – Mehrausgaben für die Rentenversicherung müssen von den Beitragszahlern finanziert werden.

Mehr zum Thema:

www.sozialpolitik-aktuell.de

Erläuterte Infografik des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) zu den Sozialbeitragsabzügen nach der neuen Midijob-Regelung (im pdf-Format)

www.ihre-vorsorge.de

Weitere Informationen über die Midijob-Regelung ab 1. Juli 2019

Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird in der Koalition heftig gestritten. Die Rentenkommission hat ihre Abschaffung vorgeschlagen; in CDU und SPD regt sich dagegen Widerstand.

Time
2 Minuten

Ob vorgezogener Ruhestand oder Regelaltersrente: Wann Versicherte in Rente gehen können und wie hoch ihre Bezüge ausfallen würden, erkennt man in der neuen Rentenauskunft nun auf einen Blick.

Time
2 Minuten

Der Grundrentenzuschlag bietet Unterstützung für Menschen mit langer Versichertenzeit und niedrigem Einkommen. Die Höhe des Zuschlags wird jedes Jahr überprüft.

Time
1 Minuten

Wer einen Angehörigen pflegt bekommt dafür unter Umständen einen Zuschlag zur Rente. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Time
4 Minuten

Die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente wird derzeit heiß diskutiert – nicht aber die Höhe der in Zukunft zu zahlenden Abschläge. Die Bundesbank sieht Handlungsbedarf.

Time
2 Minuten

Eltern können für die Kinderbetreuung Rentenpunkte bekommen, wenn sie im Job kürzergetreten sind. Doch die Rentenversicherung schreibt die Zeiten nicht automatisch gut.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026