Frankfurt am Main (sth). Seit Jahrzehnten ist es ein allgemein anerkanntes politisches Ziel: Frauen sollen für die Absicherung ihres Lebens im Alter nicht mehr auf die Einkünfte ihres Ehepartners angewiesen sein – und beim Tod des Gatten nicht auf die vom Verstorbenen abgeleitete Hinterbliebenenrente. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde und wird vor allem die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert. Diese Bemühungen waren nach aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die www.ihre-vorsorge.de vorliegen, auch erfolgreich: Wurden 1992 erst rund 4500 Witwenrenten wegen ausreichenden eigenen Einkommens der Hinterbliebenen von der Rentenversicherung in vollem Umfang einbehalten (offiziell: als „vollständig ruhend” eingestuft), waren es im vergangenen Jahr bereits mehr als 106.000 – eine Steigerung um das 23-fache. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der gezahlten Witwenrenten nach Angaben der DRV von etwas mehr als fünf Millionen auf weniger als 4,5 Millionen.
Ein anderer Trend war in den vergangenen Jahrzehnten dagegen unter Witwern zu beobachten. Bei den Männern verstorbener Frauen stieg die Zahl der vollständig ruhenden Hinterbliebenenrenten zwischen 1992 und 2012 zwar ebenfalls um das Sechs-fache, ist aber seit 2013 zwischen etwa 423.000 und 431.000 weitgehend stabil. Im gleichen Zeitraum wuchs die Zahl der gezahlten Witwerrenten von etwa 144.000 im Jahr 1992 auf etwa 736.000 im Vorjahr – ein Anstieg um das Fünffache.
