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Kein Konto, keine Kohle: Rente bald nur noch per Überweisung

Für eine kleine Gruppe von Rentnern fällt mit Ablauf des Jahres ein lange geltender Sonderweg weg: die Barauszahlung der Rente. Bei fehlender Kontoverbindung droht eine Auszahlungspause. Was tun?

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Kontoauszug mit Zinsabrechnung und Euro-Geldscheinen. Bild: IMAGO / McPHOTO / imago stock&people

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Berlin (dpa/tmn). Die Rente bar ausgezahlt bekommen? Was ungewöhnlich klingt, ist laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tatsächlich noch für rund 3.300 der knapp 21 Millionen Ruheständler in Deutschland Realität. Weil sie kein Bankkonto haben oder ihre Rente nicht auf dieses überwiesen haben wollen, bekommen sie Monat für Monat einen Scheck zugesandt, den sie bei einer Bank ihrer Wahl zur Barauszahlung vorlegen können. 

Damit ist aber bald Schluss, der Service wird zum Ende des Jahres eingestellt. Ab 2026 benötigen daher alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein Girokonto, auf das die Rente fließen kann, teilt die DRV mit. Wer Probleme hat, ein Konto zu eröffnen, kann bei Bedarf ein sogenanntes Basiskonto eröffnen, auf das jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger Anspruch hat.

Frist verpasst? Rente fällt deswegen nicht weg

Der Rentenservice der Deutschen Post, der für die Auszahlung der Renten zuständig ist, hat Betroffene mehrfach über die Einstellung der Barauszahlung informiert. Bereits im September 2024 seien entsprechende Schreiben versandt worden, auch 2025 wurde mehrfach schriftlich darüber informiert, teilt die DRV mit. 

Betroffene sollten sich entsprechend zügig mit ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und diesem eine gültige Kontoverbindung mitteilen. Die jeweiligen Kontaktdaten finden sich zum Beispiel in der Renteninformation oder dem Rentenbescheid. Bequemer geht's online: Mit Hilfe eines E-Antrags auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung lassen sich die Informationen schnell und einfach übermitteln.

Wer sich bis zum Jahresbeginn nicht rührt, muss mit einer kurzzeitigen Unterbrechung der Rentenzahlung rechnen, bis die Überweisungsformalitäten geklärt sind. Die ausgebliebenen Zahlungen fallen dadurch laut DRV aber nicht weg. Sie laufen auf und werden entsprechend nachgezahlt.

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