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Keine weitere Familienentlastung geplant

Bundesregierung: Kindererziehung wird in der Rentenversicherung auf der Leistungsseite vielfältig berücksichtigt.

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Mutter und Kind spielen auf dem Boden mit Bauklötzen. Bild: IMAGO / YAY Images / alenkasm

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Berlin (sth). Familien können vorerst nicht mit einer weiteren Entlastung im Bereich der Sozialversicherung rechnen. Gesetzliche Maßnahmen zur weiteren Berücksichtigung von Kindern "bei den Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind derzeit nicht vorgesehen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Die Regierung nehme die Diskussion, wie sie derzeit vor allem wegen eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahrens zur Pflegeversicherung stattfindet, "jedoch aufmerksam zur Kenntnis".

Zur Berücksichtigung der Kindererziehung in der gesetzlichen Rente heißt es in dem Regierungsschreiben, dass Kindererziehung "auf der Leistungsseite der gesetzlichen Rentenversicherung vielfältig berücksichtigt wird". Dies habe die Bundesregierung auch in ihrer Stellungnahme zu einer derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 2824/17) deutlich gemacht.

Drei oder 2,5 Entgeltpunkte pro Kind – je nach Kindesalter

Derzeit bekommen Mütter (und Väter), die den größeren Teil der Kindererziehung übernommen haben, für jedes nach 1991 geborene Kind drei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto angerechnet. Das entspricht dem Rentenanspruch eines durchschnittlich verdienenden Beschäftigten, der gemeinsam mit dem Arbeitgeber drei Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat. Für vor 1992 geborene Kinder werden seit Jahresbeginn pro Kind 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Darüber hinaus werden Niedrigverdienste von Elternteilen in der Zeit zwischen dem 3. und dem 10. Geburtstag eines Kindes ("Kinderberücksichtigungszeit") rückwirkend ab 1992 für die Rente um bis zu 50 Prozent aufgewertet. Wer zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren gleichzeitig erzieht, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche auch ohne Erwerbsarbeit. Witwen (oder Witwer) mit Kindern erhalten zudem seit 2002 in ihrer Hinterbliebenenrente einen Zuschlag.

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (im pdf-Format)

www.deutsche-rentenversicherung.de

Broschüre der Deutschen Rentenversicherung über ihre Leistungen für Familien

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