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Kindererziehungszeit erhöht Rentenanspruch

Mütter oder Väter können in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten. Doch für die Rente gibt es einen Ausgleich.

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Kindererziehungszeit erhöht Rentenanspruch

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Bochum (DRV Knappschaft-Bahn-See). Für jedes Kind bekommen Eltern bis zu drei Jahre Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als „Kindererziehungszeiten“ gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hin.

Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten. Aktuell bringt ein Jahr Kindererziehungszeit 40,79 Euro Rente pro Monat.

Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Geburtstag

Anders als die Kindererziehungszeiten erhöhen die Kinderberücksichtigungszeiten den Rentenanspruch nicht direkt um einen festen Betrag. Dennoch können auch sie sich rentensteigernd auswirken. 

Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen. 

Damit hilft sie auch bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten. Sie wird auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet. So sorgt die Kinderberücksichtigungszeit dafür, dass Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dennoch die Chance haben, vorzeitig in Rente zu gehen. Auch der Erwerbsminderungsrentenschutz wird durch die Kinderberücksichtigungszeiten gewahrt.

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