Berlin/Frankfurt am Main (sth). Bereits vor rund einem Jahr verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand". Ein Kernpunkt des von den Ampel-Parteien vorangetriebenen Beschlusses war die Besserstellung der über eine Million Erwerbsgeminderten, die bereits vor 2019 ihre erste Frührente überwiesen bekamen. Im Gegensatz zu jenen chronisch Kranken und Unfallopfern, die erst später nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig waren, erhielten die sogenannten Bestands-Erwerbsgeminderten ihre Rente auf Basis einer deutlich geringeren Versicherungszeit. Entsprechend niedriger waren die den Betroffenen gezahlten Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten).
Ab 1. Juli 2024 werden nun auch die Erwerbsgeminderten eine höhere Rente bekommen, die von den Verbesserungen der vergangenen Jahre bisher ausgeschlossen waren. Wer bereits vor Juli 2014 gesundheitsbedingt keiner Beschäftigung mehr nachgehen konnte, soll einen pauschalen Zuschlag von 7,5 Prozent zu seiner bisherigen Rente erhalten. Das entspricht nach aktuellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Schnitt etwa 70 Euro Rente mehr pro Monat. Diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 nicht mehr erwerbsfähig waren, dürfen mit einem Zuschlag von 4,5 Prozent oder rund 40 Euro mehr rechnen. "Es ist deshalb zu vermuten, dass künftig weniger Rentnerinnen und Rentner als bisher zusätzlich zur Rente auf Grundsicherung angewiesen sein werden", so die Rentenfachleute Teresa Nawarra und Christoph Schnell von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund.
Drei Millionen Renten zusätzlich begünstigt
Von der Neuregelung profitieren werden nach Angaben der Bundesregierung etwa drei Millionen Renten. Sie waren bisher so berechnet, als hätten die Langzeit-Erwerbsgeminderten ab Beginn ihrer Erwerbsminderung noch bis zum 60. oder bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. Diese Differenz zwischen der tatsächlichen und der für die Rentenberechnung zugrunde gelegten Versicherungszeit - die sogenannte Zurechnungszeit - wird künftig deutlich ausgeweitet: Ab Juli 2024 bekommen die Frührentnerinnen und -rentner eine Rente, als wenn sie bis zu einem Alter von 65 Jahren und acht Monaten berufstätig gewesen wären. Dieser Rentenzuschlag "bildet in seiner Wirkung eine Verlängerung der Zurechnungszeit bis zu diesem Alter entsprechend einem Finanzvolumen von jährlich 2,6 Milliarden Euro ab", heißt es zu den erwarteten Kosten im Gesetzestext.
