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Linke: Arbeitgeber sollen mehr in Rentenkasse einzahlen

Bisher lautet das Prinzip bei Sozialbeiträgen meist: Fifty-fifty. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Muss aber nicht so sein, schließt die Linke aus einem neuen Gutachten.

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Ein Stapel Münzen liegt auf einem Dokument, daneben ein Taschenrechner.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Arbeitgeber sollten aus Sicht der Linken mehr in die Rentenversicherung einzahlen als Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil solle von heute 50 Prozent schrittweise auf 60 Prozent des fälligen Rentenbeitrags angehoben werden, heißt es in einem Thesenpapier. Die Linke schließt aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, dass dies rechtlich zulässig sei.

Bisher übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte des Beitragssatzes von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohns. Um auf ein auskömmliches Rentenniveau zu kommen, sollen Arbeitnehmer aber zusätzlich privat vorsorgen. Die Linke sieht sie deshalb einseitig belastet.

„Schuften ein Leben lang“

„Seit Jahren tragen die Beschäftigten die Hauptlast für ihre Altersvorsorge“, sagte Parteichefin Ines Schwerdtner. „Sie schuften ihr Leben lang, sollen privat vorsorgen und am Ende reicht die Rente kaum zum Leben.“ An die Adresse der Arbeitgeber sagte sie: „Wer von der Arbeit der Beschäftigten profitiert, muss sich auch angemessen an ihrer sozialen Absicherung beteiligen.“

Das Gutachten des wissenschaftlichen Diensts führt Beispiele an, dass die Beiträge zu einzelnen Sozialversicherungen nicht immer paritätisch – also jeweils zur Hälfte – von Arbeitgebern und Arbeitnehmern übernommen werden. In Sachsen etwa zahlen Arbeitnehmer mehr in die Pflegeversicherung ein als Arbeitgeber. In der Krankenversicherung übernahmen jahrelang die Arbeitnehmer allein den Zusatzbeitrag, der nun wieder hälftig geteilt wird.

Österreich als Modell

Die Linke orientiert sich vor allem am Modell der Rentenversicherung in Österreich. Die gesetzlichen Renten sind dort höher, aber mit 22,8 Prozent auch der Beitragssatz. Der wird dort nicht hälftig geteilt: Davon übernimmt die Arbeitgeberseite 12,55 Prozentpunkte, die Arbeitnehmerseite 10,25 Prozent.


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