Ihre-Vorsorge Logo

Meldepflicht für selbstständige Handwerker

Betroffene müssen der Rentenversicherung selbst melden, dass sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

1 Minuten

Veröffentlicht

Heizungsmonteur prüft Heizungsanlage. Bild: IMAGO / Panthermedia / Kzenon

© Nicht definiert

Frankfurt am Main (drv). Selbstständige Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, müssen sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Über die Eintragungen in der Handwerksrolle wird die Rentenversicherung von den Handwerkskammern informiert. Jedoch kann es sein, dass sich Handwerker selbst melden müssen. Hierfür haben sie drei Monate nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Zeit. 

Betroffen sind zum Beispiel Inhaber eines Handwerksbetriebs, die ihren Meistertitel erst später erlangen und bis dahin einen Betriebsleiter mit Meistertitel beschäftigen. Aufgrund einer Rechtsänderung sind die Handwerkskammern nicht mehr verpflichtet, den nachträglichen Meistertitel in der Handwerksrolle einzutragen.

Sobald sie über einen Meistertitel verfügen, sind selbstständige Handwerker in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Mit einer rechtzeitigen Meldung beim zuständigen Rentenversicherungsträger vermeiden sie mögliche Geldbußen und Beitragsnachforderungen. Diese Meldepflicht gilt auch, wenn ein bisheriger Nebenbetrieb künftig als Hauptbetrieb geführt wird.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der Besteuerungsanteil steigt stetig weiter. Woran das liegt und warum viele Rentner trotzdem keine Steuern zahlen müssen.

Time
2 Minuten

Die Spitzen von Union und SPD hatten sich im Sommer auf mehrere große Reformen verständigt, etwa bei der Rente. Wie schnell kann es nun damit vorangehen?

Time
2 Minuten

Wer früher in Rente gehen will, muss Abschläge in Kauf nehmen. Doch dagegen kann man etwas tun.

Time
2 Minuten

Rentenniveaugarantie, Mütterrente und Reformpakete: Warum die Pläne der Regierung für Milliardenrisiken sorgen und der Rechnungshof Alarm schlägt.

Time
2 Minuten

Viele Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Nicht selten treten diese dafür im Job kürzer. Unter Umständen kann aber die Pflege etwas für die Rente bringen.

Time
2 Minuten

Die Koalition steht vor wegweisenden Wochen. Werden Reformvorhaben unter Dach und Fach gebracht?

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026