Stuttgart (kr). Seit Anfang Oktober 2022 gilt die neue Midijob-Regelung für alle, die zwischen 520,01 und 1600 Euro monatlich verdienen. Sie liegen im sogenannten Übergangsbereich zwischen sozialversicherungsfreien Minijobs bis 520 Euro und einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Anders als reguläre Beschäftigte müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Übergangsbereich nicht für die Hälfte der Sozialversicherungsabgaben aufkommen. „Im Übergangsbereich ist das Prinzip der Parität aufgehoben“, sagte dazu Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund beim Sozialpolitischen Arbeitskreis der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in Stuttgart. Thiede stellte die Vor- und Nachteile der Neuregelung vor.
„Vorteil für Beschäftigte, Nachteil für die Versichertengemeinschaft“
„Die Arbeitgeber zahlen deutlich mehr als die Hälfte der Sozialversicherungbeiträge. Der Arbeitnehmeranteil reicht von Null bis 50 Prozent an der oberen Grenze des Übergangsbereichs.“ Ziel der Neuregelung sei es gewesen, die frühere „Minijobfalle“ zu vermeiden. Die habe dazu geführt, dass Beschäftigte, die knapp über der Minijobgrenze von zuletzt 450 Euro verdienten, durch die entstandene Abgabenpflicht netto weniger in der Tasche hatten. Erst ab einem Verdienst von mehr als 520 Euro machte sich mehr Arbeit auch durch einen höheren Nettoverdienst bezahlt. „Da fehlte natürlich der Anreiz, mehr zu arbeiten“, stellt Thiede fest.
Bei der neuen Regelung startet der Arbeitnehmeranteil der Beschäftigten bei Null und steigt mit zunehmendem Verdienst an. „Ein Vorteil für Beschäftigte, aber ein Nachteil für die Versichertengemeinschaft“, analysiert Reinhold Thiede. Denn unter dem Strich sinken die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung bei gleichzeitig wachsenden Rentenansprüchen. Es sei nun Aufgabe der Politik, darüber zu befinden, wie diese Einnahmelücke künftig gegenfinanziert werden solle – aus Beitragsmitteln oder über einen Bundeszuschuss.
Wer zwischen 520 und 2000 Euro verdient, spart bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dem Midijob-Rechner errechnen Sie Ihre Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Midijob-Obergrenze steigt erneut zum Januar 2023
Ab 2023 steigt die Obergrenze des Übergangsbereichs auf 2000 Euro monatlich. Die Entwicklung der Minijob-Grenze von derzeit noch 520 Euro sei noch nicht absehbar, da diese ab sofort an die Entwicklung des Mindestlohns von derzeit 12 Euro pro Stunde gekoppelt ist. Folgerichtig steigt diese Grenze immer dann, wenn der Mindestlohn angehoben werden sollte.
