Midijob-Reform: Was wird aus 451-Euro-Jobs?
Ich habe bisher 451 Euro verdient. Verliere ich jetzt den Schutz der Sozialversicherung?
Nein. Wenn Sie zwischen 450,01 und 520 Euro verdienen, gelten Übergangsregelungen. Für Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht ein Bestandsschutz, was die Sozialversicherungen betrifft. Das heißt: Ihr Job ist weiterhin sozialversicherungspflichtig, auch wenn Ihr Einkommen nun unterhalb der Schwelle zur Sozialversicherungspflicht liegt.
Sie haben aber die Möglichkeit, diese Versicherungspflicht abzuwählen. Das geht einfach mit einer schriftlichen Erklärung dem Arbeitgeber gegenüber. Dann wird aus dem sozialversicherten Job ein normaler Minijob.
Wie lange gilt der Bestandsschutz?
Bis zum 31. Dezember 2023, soweit Ihr Lohn weiterhin zwischen 450,01 und 520 Euro liegt. Der Vorteil: Sie verlieren nicht den Sozialversicherungsschutz, sind also weiterhin arbeitslosenversichert und rentenversichert.
Was gilt bei der Kranken- und Pflegeversicherung?
Hier gibt es eine Sonderregelung. Auch in diesen Versicherungen besteht Versicherungspflicht – mit einer wichtigen Ausnahme: Die Pflicht entfällt, wenn Sie kostenlos familienversichert sind.
Beispiel: Eine Ehefrau hat einen 451-Euro-Job. Bislang galt der Job als versicherungspflichtig. Ist ihr Ehepartner gesetzlich krankenversichert, so greift für sie seit dem 1. Oktober 2022 der Schutz der beitragsfreien Familienversicherung. Sie ist also ohne eigenen Beitrag krankenversichert – allerdings ohne den Anspruch auf Krankengeld und das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen. Auch bei der Pflegeversicherung tritt dann die beitragsfreie Versicherung ein.
Wer zwischen 520 und 2000 Euro verdient, spart bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dem Midijob-Rechner errechnen Sie Ihre Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Wie hoch sind die Beiträge beim Bestandsschutz?
Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung kosten Sie als Arbeitnehmer bei einem 451-Euro-Job insgesamt monatlich 24,24 Euro an Beiträgen. Es gelten hier die alten Regelungen weiter.
Bei der Rentenversicherung gilt der für gewerbliche Minijobber zu tragende Beitragssatz von 3,6 Prozent. Der Beitrag liegt damit bei 16,24 Euro.
Insgesamt kommen so monatliche Beiträge von 40,48 Euro bei einem fortgesetzten 451-Euro-Job zusammen. Bei einem 520-Euro-Job wären es sogar 52,27 Euro. Die Konditionen sind damit ausgesprochen schlecht, verglichen mit den Neuregelungen, die für Beschäftigungen im Übergangsbereich von 520,01 bis (unter) 1600 Euro gelten.
Wie hoch sind die Beiträge bei mehr als 520 Euro Monatsverdienst?
Sehr niedrig, wenn Ihr Lohn nur knapp über der 520-Euro-Grenze liegt.
Nehmen wir einen Job mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 521 Euro. Dieser ist voll sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich nach der jüngsten Reform auf ganze 30 Cent – für alle Sozialversicherungen zusammen.
Bei einem Lohn von 520,01 Euro fallen sogar keinerlei Sozialversicherungsbeiträge an. Der volle Schutz aller Sozialversicherungen greift dann zum Nulltarif.
Die Höhe der Lohnersatzleistungen hängt dabei nicht von den gezahlten Beiträgen, sondern vom monatlichen Bruttoentgelt ab. Bei der Arbeitslosenversicherung gilt etwa: Nach einem zwölfmonatigen Midijob besteht Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Dessen Höhe beträgt bei einem 520,01-Euro-Job 275,10 Euro (Steuerklasse I/IV, bei Anspruch auf Kindergeld).
Midijobber sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben bei einer längeren Krankheit – nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber – Anspruch auf bis zu knapp eineinhalb Jahre Krankengeld.
Tipp: Auf 521 Euro aufstocken
Die Bestandsschutzregelung für 451-Euro-Jobber ist finanziell gesehen unattraktiv. Wer bislang mit einem Job knapp oberhalb der alten Minijob-Grenze sozialversichert war, fährt besser, wenn er mit seinem Arbeitgeber ein Aufstocken auf 521 Euro vereinbart.
Darauf besteht zwar in der Regel kein Rechtsanspruch. In vielen Fällen passiert das aber schon allein aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns automatisch. Denn zeitgleich mit Inkrafttreten der Midijob-Reform wurde der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro erhöht. Auf dieser Basis ergibt sich schon bei 44 Arbeitsstunden im Monat ein Lohn von 528 Euro. Die Beschäftigung ist damit sozialversicherungspflichtig.
