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Midijob-Grenze steigt: Wer wie profitiert

Mehr Netto vom Brutto. Darüber können sich von Oktober an Millionen Arbeitnehmer freuen.

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Zwei Verkäuferinnen stehen nebeneinander in einem Lebensmittelladen. Bild: IMAGO / Westend61 / Mareen Fischinger

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Der Gesetzgeber dehnt den sogenannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone) aus. Bislang zählten dazu Beschäftigungen mit einem monatlichen Bruttoverdienst von mehr als 450 und weniger als 1300 Euro.

Nun startet der Übergangsbereich erst bei mehr als 520 Euro. Dafür dürfen Arbeitnehmer bis (unter) 1600 Euro verdienen, um noch von Vorteilen eines „Midi-Jobs“ zu profitieren.

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Neu ab 1.10.2022Bis 30.9.2022
Mini-Job (geringfügige Beschäftigung)0 bis 520 Euro0 bis 450 Euro
Midi-Job (Beschäftigung im Übergangsbereich)über 520 bis unter 1600 Euroüber 450 bis unter 1300 Euro


Was bringt mir die Neuerung bei den Midijobs?

Wer brutto zwischen 520 und 1600 Euro verdient, spart bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zum Teil über 60 Euro im Monat. Dafür sorgen die neuen Sozialversicherungsregeln.

Im Übergangsbereich gelten schon bisher günstigere Regeln für Arbeitnehmer. Zwar sind Midijobber in allen gesetzlichen Sozialversicherungen pflichtversichert. Sie müssen also Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Doch die Beiträge sind niedriger. Dennoch erhalten Minijobber Anspruch auf die vollen Leistungen – und zwar sowohl bei der Höhe als auch den Anwartschaften.

Die Beiträge fallen für Arbeitnehmer nun nochmals deutlich niedriger aus. Für Arbeitgeber steigen sie hingegen.

Midijob-Rechner

Wer zwischen 520 und 2000 Euro verdient, spart bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Mit dem Midijob-Rechner errechnen Sie Ihre Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Wer profitiert am meisten von den neuen Midijob-Grenzen?

Über das größte Plus können Sie sich freuen, wenn Ihr monatliches Bruttoentgelt knapp über der neuen Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro liegt (Minijob-Grenze).

Wenn Sie brutto nur einen Cent mehr als 520 Euro verdienen, haben Sie bereits einen Midijob. Das heißt, Ihre Beschäftigung ist voll sozialversicherungspflichtig.

Aber: Bei einem Gehalt von 520,01 Euro aus einer einzigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fallen keine Beiträge an.

Hier gibt es die Leistungen der Sozialversicherung „für lau“. Bei 521 Euro sind es nur 30 Cent. Im Oktober sparen Sie so gegenüber September 62 Euro an Sozialbeiträgen.

Auch, wessen Verdienst bei der alten Obergrenze von 1300 Euro liegt, spart von Oktober an Sozialbeiträge – immerhin rund 29 Euro.



BruttoentgeltSozialversicherungsbeiträgeNettoplus im Oktober
(in Euro)Im SeptemberIm Oktober
52162,780,3062,48
60082,9723,6759,30
700108,2153,2754,94
800133,4682,8750,59
900158,70112,4746,23
1000183,95142,0341,92
1100209,18171,6437,54
1200234,43201,2333,20
1300259,67230,8328,84
1400279,65260,4019,25
1500299,62290,019,61
1600319,60319,600,00
Quelle: Eigene Berechnungen, Annahmen: Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 1,3 %, mit Kind unter 23 Jahren (wichtig für Pflegeversicherung)

Die neuen Regeln müssen von den Arbeitgebern ab Oktober bei den Lohn- und Gehaltsabrechnungen berücksichtigt werden. Dazu ist kein Antrag nötig. Sie sollten dennoch Ihre Oktober-Abrechnungen genau prüfen.

Midijob und Rentenversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung zählt die Midijob-Zeit als vollwertige Versicherungszeit – so wie jede andere sozialversicherte Beschäftigungszeit auch. Das bedeutet: Die Rentenversicherung erkennt Midijob-Zeiten voll an, wenn sie zum Beispiel prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente erfüllen.

Die Rentenversicherung berechnet trotz reduzierter Beiträge den Rentenanspruch so, als hätte sie die vollen Beiträge bekommen. Damit bringt zum Beispiel ein Midijob mit 520,01 Euro monatlich – ganzjährig ausgeübt – nach dem derzeitigen aktuellen Rentenwert ein Rentenplus von 5,78 Euro monatlich. Und das, ohne, dass Sie selbst Beiträge in die Rentenversicherung zahlen.

Midijob und Arbeitslosenversicherung

Als Midijobber haben Sie nach zwölf Monaten Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Die Höhe bemisst sich nicht nach den gezahlten Beiträgen, sondern nach dem monatlichen Bruttoentgelt.

Beispiel: Bei einem Bruttoentgelt von 520,01 Euro (Steuerklasse I/IV, Anspruch auf Kindergeld) können Sie ab Oktober 2022 mit 275,10 Euro Arbeitslosengeld rechnen, auch ohne Beiträge gezahlt zu haben.

Midijob und Krankenversicherung

Midijobber sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben bei einer längeren Krankheit – nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber – Anspruch auf bis zu knapp eineinhalb Jahre Krankengeld.

Trotz der niedrigeren gezahlten Beiträge wird das Krankengeld auf Grundlage des vollen Bruttoverdienstes berechnet. Im Extremfall – bei einem Entgelt von 520,01 Euro monatlich – erwerben Sie als Midijobber ohne eigene Beiträge einen Anspruch auf Krankengeld in Höhe von täglich 10,67 Euro. Das entspricht 320 Euro im Monat.

Gerade für viele Frauen ist das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Kassen noch wichtiger: Schwangere bekommen insgesamt 1287 Euro Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Das sind 13 Euro pro Kalendertag.

Minijobbern hingegen ohne weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stehen diese Leistungen nicht zu. Sie können während der Schutzfristen vor und nach der Geburt auf Antrag lediglich Einmalzahlung von 210 Euro vom Bundesamt für soziale Sicherung erhalten.

Midijobber können zudem oft auch das sogenannte Kinderkrankengeld bekommen. Minijobber gehen auch hier leer aus.

Zwei kleine Midijobs möglich – Einkünfte werden zusammengerechnet

Werden mehrere Beschäftigungen ausgeübt, wird die Übergangsbereichs-Regelung nur angewandt, wenn die Entgelte der beiden Jobs zusammen unter 1600 Euro brutto liegen. Wichtig ist allerdings: In puncto Sozialversicherung werden beide Jobs entsprechend dem Gesamtentgelt behandelt. Es fallen also jeweils die anteiligen SV-Beiträge an, die bei einer Beschäftigung mit dem monatlichen Gesamt-Brutto erhoben würden.

Beispiel:

  • Bei einem einzigen 600-Euro-Job würden Beiträge in Höhe von 23,67 Euro anfallen.
  • Bei einem einzigen 1200-Euro-Midijob würden Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 201,23 Euro erhoben.
  • Bei zwei 600-Euro-Jobs fällt deshalb jeweils die Hälfte dieses Betrags an, also jeweils 100,62 Euro.
 

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