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Neuregelung sorgt für deutlich mehr Midijobber

Durch die Ausdehnung des "Übergangsbereichs" kletterte die Zahl der versicherungspflichtigen Geringverdiener laut neuer Daten der Rentenversicherung im Jahr 2023 um 94 Prozent.

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Neuregelung sorgt für deutlich mehr Midijobber

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Quelle: Deutsche Rentenversicherung in Bayern

Frankfurt am Main (sth). Mehr als 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben Ende des Jahres 2023 mehr als 520, aber weniger als 2000 Euro pro Monat verdient. Das waren etwa 94 Prozent mehr “Midijobber” als 2022, dem letzten Jahr vor der Reform von Minijobs und Midijobs im Herbst 2022. Diese Zahlen gehen aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor. Die Midijobber befanden sich mit ihrem Gehalt in dem im vorvergangenen Jahr geltenden Übergangsbereich zwischen der Minijob-Verdienstgrenze und einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (2025: zwischen 556,01 und 2000 Euro, d. Red.). Sie mussten jedoch - anders als Beschäftigte oberhalb der Gehaltsgrenze - weniger als die Hälfte des für ihren Verdienst üblichen Rentenbeitrags zahlen.

Der Vorteil der Midijobber: Trotz des reduzierten Rentenbeitrags erwerben sie den vollen Rentenanspruch, der ihrer Lohnhöhe entspricht. Dieser Beitragsvorteil nimmt allerdings mit zunehmender Gehaltshöhe immer mehr ab, wie aus einer Übersicht der Deutschen Rentenversicherung in Bayern (siehe Bild oben) hervorgeht. Demnach zahlen Beschäftigte mit einem Monatslohn knapp oberhalb der Minijob-Verdienstgrenze (seit Anfang 2025: 556,01 Euro) noch keinen Cent selbst für die Rente, ihr Arbeitgeber aber bereits die für dieses Gehalt üblichen 69,12 Euro. Bei einem Verdienst von 1000 Euro zahlt der Arbeitgeber 105,05 Euro, die oder der Beschäftigte 57,19 Euro. Bei einem Lohn von 1400 Euro werden für den Arbeitgeber 137,43 Euro, für Beschäftigte 108,71 Euro fällig. Erst ab einem Monatsverdienst von 2000 Euro teilen sich seit Beginn des vergangenen Jahres Unternehmen und Beschäftigte den Rentenbeitrag wieder hälftig.   

Kritik an der aktuellen Midijob-Regelung

Trotz dieser für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigen Regelung sehen viele Sozialexperten das aktuelle Midijob-Gesetz kritisch. So profitierten zwar Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte besonders von der seit Anfang 2023 geltenden Neuregelung, heißt es in einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Allerdings entlaste sie auch „Personen mit mittleren und hohen Einkommen". Forscherinnen und Wissenschaftler des DIW hatten die Wirkungen der Reform untersucht. 

„Die Ausweitung der Midijobs soll vor Altersarmut schützen, die Reform ist aber nicht zielgenau“, stellte Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DIW Berlin und Co-Autor der Studie, fest. „Die eine Milliarde Euro teure Reform entfaltet nicht ihr volles Potenzial, weil das Geld auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und nicht zum Ziel der Armutsvermeidung beiträgt – dafür profitieren auch Besserverdienende“, sagte Buslei. Zudem entlaste die Neuregelung „auch Personen in den höchsten Einkommensgruppen, ohne zu prüfen, wie hoch der Stundenlohn liegt oder wie die finanzielle Situation der staatlich geförderten Person ist". 

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