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Mit der Altersvorsorge Steuern sparen

Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung können schrittweise vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

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Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber.

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Berlin/Bad Homburg (drv). Wer für den Ruhestand vorsorgt, kann gleichzeitig Steuern sparen. Durch den Übergang in die „nachgelagerte Besteuerung“ können nämlich Beiträge für den Aufbau der Altersversorgung schrittweise vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören unter anderem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und bestimmten privaten Leibrentenversicherungen.

Noch sind diese Aufwendungen nicht in voller Höhe steuerfrei. Waren es anfangs 60 Prozent der Beiträge, so sind es im Jahr 2019 schon 88 Prozent. Der Freibetrag steigt Jahr für Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte, bis im Jahr 2025 die Aufwendungen vollständig steuerfrei sind. Sie sind jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag absetzbar: In 2019 beträgt er für Ledige 24.305 Euro, für Verheiratete 48.610 Euro. Da der Freibetrag noch nicht 100 Prozent erreicht hat, steht Versicherten auch der Höchstbetrag noch nicht in vollem Umfang zu. Im Jahr 2019 sind es also 88 Prozent von 24.305 oder 48.610 Euro.

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