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Mütterrente II: Bonus auch für Adoptivmütter

Besonderes Antragsrecht soll regeln, dass auch erziehende Elternteile Rentenzuschlag erhalten, die ihr Kind im 24. Lebensmonat noch nicht erzogen haben.

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Mutter trägt Tochter huckepack in der Natur. – Bild: wdv.de © Jan Lauer

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Berlin/Bad Homburg (sth). Von der geplanten Erweiterung der Mütterrente für alle Frauen, die mehr als zwei Kinder erzogen haben, sollen auch Adoptivmütter profitieren. Das geht aus dem Referentenentwurf für die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Rentenreform hervor, die noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden soll. Auf diesen bisher wenig beachteten Passus im noch nicht vom Bundeskabinett gebilligten Entwurf hatte am Wochenende der "Spiegel" aufmerksam gemacht.

Der geplanten Neuregelung zufolge soll "unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderes Antragsrecht für die Fälle Abhilfe schaffen", die von der seit Juli 2014 geltenden Mütterrente noch nicht begünstigt wurden., weil die Rentenzahlung bisher laut Gesetz an Kindererziehung im 12. Lebensmonat (künftig: im 24. Lebensmonat) eines Kindes gebunden war. Das betrifft vor allem Adoptivmütter, die ihre Kinder erst nach der Baby- oder Kleinkindphase zur Erziehung übertragen bekamen. 

"Voraussetzung für die Anerkennung ist aber, dass nicht schon einem anderen Versicherten oder Hinterbliebenen für dasselbe Kind Kindererziehungszeiten oder Zuschläge anzurechnen sind", heißt es erklärend im Entwurf des Sozialministeriums. Wie viele Mütter (oder Väter) von der künftigen Regelung profitieren werden, ist nicht bekannt.


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