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Nach Unfall: Schadenersatz bei Rentenansprüchen denkbar

Wer nach einem Unfall Krankengeld bezieht, zahlt damit weniger in die Rentenkasse ein. Damit die spätere Rentenzahlung nicht darunter leidet, lassen sich die Nachteile unter Umständen ausgleichen.

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Arzt sitzt am Krankenhausbett von Patientin und misst Blutdruck. Bild: IMAGO / fStop Images / Halfdark

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Erstmal gesund werden, danach Ersatzansprüche prüfen lassen.

Berlin (dpa/tmn). Wer einen Unfall hat, kann danach vielleicht tage- oder wochenlang nicht arbeiten. Das kann sich unter Umständen finanziell bemerkbar machen – und auch Nachteile bei den Rentenansprüchen mit sich bringen. Zumindest das Defizit bei der Rente können sich manche Geschädigte von der Rentenversicherung ausgleichen lassen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.

Denn auf Antrag prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Betroffene Ersatzansprüche geltend machen können. Damit können aus dem Unfall resultierende Nachteile bei den Rentenansprüchen möglicherweise wieder ausgeglichen werden. 

Nachteile können laut DRV zum Beispiel dann entstehen, wenn versicherte Beschäftigte Kranken- oder Verletztengeld erhalten haben, Lohn- oder Gehaltseinbußen hatten oder infolge des Unfalls sogar eine Erwerbsminderungsrente beziehen. 

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10 00 48 00 und online auf www.deutsche-rentenversicherung.de.


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