Nürnberg (sth). Die im Oktober vergangenen Jahres in Kraft getretene Neuregelung der Mini- und Midijobs könnte zu mehr Teilzeit- und weniger Vollzeitbeschäftigungen führen. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit hervor. Vor allem für Frauen biete die Reform einen Anreiz, einen 520-Euro-Job oder eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen oder „von einer Vollzeittätigkeit in Teilzeit oder sogar eine geringfügige Beschäftigung zu wechseln”, heißt es in der Studie.
Insgesamt seien die Auswirkungen der Reform auf das Arbeitsangebot relativ gering, stellen die IAB-Forschenden Kerstin Bruckmeier und Jürgen Wiemers fest. Sie betreffe hauptsächlich Frauen, auf die 89 Prozent des Anstiegs der Erwerbsbeteiligung (ca. +55.000 Personen) und 94 Prozent des Rückgangs des Arbeitsvolumens (ca. -40.000 Vollzeitäquivalente) zurückgehen. Insgesamt steige das Arbeitsangebot für Minijobs um etwa 42.000 Personen, das für eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung um etwa 111.000 Personen an. „Dies geht hauptsächlich zulasten von Vollzeitbeschäftigung (-90.000 Personen)”, so die Studienautoren.
Nur geringe reformbedingte Zunahme der Minijobs
Die Studienergebnisse deuteten nur auf eine geringe reformbedingte Zunahme der Minijobs hin, heißt es weiter. Die Frage, ob es mittelfristig auch zu einer erheblichen Verdrängung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs komme, könne aufgrund des für die Studie gewählten Arbeitsverfahrens „nicht abschließend geklärt werden”, so die IAB-Wissenschaftler. So könnten Minijobs durch die Reform bei Arbeitgebern insbesondere aufgrund der künftigen Dynamisierung der Minijob-Verdienstgrenze an Attraktivität gewonnen haben.
„Tendenziell deuten die Ergebnisse aber darauf hin, dass die Reform Minijobs als Beschäftigungsform stärkt”, so die Studie. Dies sei kritisch, „da Forschungsergebnisse zahlreiche Nachteile von Minijobs für die Beschäftigte aufzeigen und somit eher für einen Abbau statt für eine Ausweitung von Minijobs sprechen".
Auch für die spätere Rente hat eine Verkürzung der Arbeitszeit negative Folgen: Eine geringere Zahl von jährlich erworbenen Entgeltpunkten auf dem Rentenversicherungskonto senkt den persönlichen Rentenanspruch. Das kann sich fatal auswirken, wenn zum Beispiel die Ehe in die Brüche geht und am Ende des Berufslebens neben den – wegen des Teilzeitjobs – reduzierten selbst erworbenen Rentenansprüchen auch nur geringe Rentenzahlungen aus einem Versorgungsausgleich zu erwarten sind.
Bleiben Sie auf dem Laufenden mit dem kostenlosen und werbefreien Newsletter von ihre-vorsorge.de. Wir informieren Sie mit Tipps, Ratgebern, aktuellen Urteilen und Meldungen zu den Themen Rente, Finanzen/Altersvorsorge, Soziales und Gesundheit – auf Wunsch täglich oder wöchentlich.
