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Parlament der Rentenversicherung: Die künftige Rentenpolitik im Fokus

Bei der Bundesvertreterversammlung in Münster wollen die Selbstverwaltungen der Rentenversicherer Genaueres über die Rentenpläne der neuen Bundesregierung erfahren.

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Parlament der Rentenversicherung: Die künftige Rentenpolitik im Fokus

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Berlin (drv/sth). Mit Spannung blicken die Mitglieder der Selbstverwaltung bei den 16 Trägern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) der nächsten Bundesvertreterversammlung entgegen. Der Grund: Im Mittelpunkt der Sitzung, die am morgigen Dienstag, 24. Juni 2025, im Hotel Mövenpick Münster, Kardinal-von-Galen-Ring 65, 48149 Münster, stattfindet, steht nach DRV-Angaben die „Rentenpolitik in der neuen Legislatur“. 

Die Bundesvertreterversammlung ist das „Zentral-Parlament“ der DRV und tritt zweimal jährlich zusammen. Die Sitzung der Versammlung ist öffentlich und wird per Livestream auf www.deutsche-rentenversicherung.de übertragen.

Die wichtigsten Programmpunkte der Tagesordnung: 

  • Grußbotschaften von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, und Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen,
  • Anja Piel, Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung, berichtet unter anderem über die aktuelle Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung 
  • Podiumsdiskussion mit Anja Piel, Alexander Gunkel, alternierender Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund und Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, zum Schwertpunktthema „Rentenpolitik in der neuen Legislatur“.
  • der Jahresbericht der Deutschen Rentenversicherung 2024
  • eine Nachfolgeregelung im Hauptausschuss der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung

60 Mitglieder aus den Reihen der 16 Rentenversicherer

Die Bundesvertreterversammlung besteht aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese werden nach einem festgelegten Schlüssel aus den Vertreterversammlungen der 16 Rentenversicherungsträger gewählt. Dabei gehören 30 Mitglieder der Versichertenseite und 30 Mitglieder der Arbeitgeberseite an. 

Zu den Aufgaben der Bundesvertreterversammlung gehört unter anderem, die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beschließen, über Grundsatz- und Querschnittsaufgaben sowie über gemeinsame Angelegenheiten der Rentenversicherungsträger zu entscheiden. 

Die Bundesvertreterversammlung wählt außerdem die Mitglieder des Bundesvorstands sowie die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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