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Pflege neben 99-Prozent-Teilrente rechnet sich

Wer als Rentner einen Angehörigen pflegt, tut damit unter Umständen auch etwas für sein eigenes Rentenkonto.

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Rentnerin umarmt ihren Mann im Rollstuhl. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

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Oldenburg/Bremen (drv). Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen aufmerksam. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.

Mit der Wahl einer Teilrente von 99 Prozent können Pflegende jedoch erwirken, dass die Pflegekasse auch nach Erreichen die Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf einen Prozent der Rente kann sich lohnen, da die Beiträge der Pflegekasse jeweils zum 1. Juli des Folgejahres im Rahmen der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.

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