Berlin (sth). Die Qualifikation von Beschäftigten sagt wenig über die Höhe ihres Rentenanspruchs im Alter aus. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Demnach kann aus der Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung „grundsätzlich nicht auf die Einkommenssituation geschlossen werden, da unter anderem weitere Alterseinkommen nicht berücksichtigt sind“, heißt es in dem Regierungsschreiben. Zudem enthielten statistisch ermittelte Durchschnittsrenten „auch Kleinstrenten von anderweitig gut abgesicherten Personen“.
Als Beispiel für solche Fälle nennt die Bundesregierung Hochschulabsolventen, die sehr kleine gesetzliche Renten beziehen, da sie nur am Anfang ihrer Karriere versicherungspflichtig beschäftigt waren und „den wesentlichen Teil ihrer Altersversorgung aus einem Versorgungswerk der verkammerten Berufe (Anwälte, Ärzte, Architekten etc.) oder der Beamtenversorgung erhalten“. Auch Selbstständige mit hohem Alterseinkommen erhielten aufgrund einer nur kurzen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung „oft eine geringe Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung“, schreibt die Bundesregierung.
Der Rentenschätzer hilft Ihnen zu schätzen, wie hoch Ihre spätere Rente in unterschiedlichen Szenarien ausfallen kann.
