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Regierung kündigt weiteres Gesetz zur Rentenbesteuerung an

Das vom Kabinett beschlossene Wachstumschancengesetz enthält auch eine Neuregelung der Rentenbesteuerung. Dennoch sieht die Bundesregierung in diesem Bereich weiteren Handlungsbedarf.

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Ausschnitt eines Formular der Einkommensteuererklärung mit der Aufschrift Renten und andere Leistungen, darauf liegt ein Kugelschreiber.

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Berlin/Frankfurt am Main (sth). Die Ampel-Parteien sehen auch nach dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Wachstumschancengesetzes weiteren Regelungsbedarf bei der Rentenbesteuerung. Mit dem Gesetz soll der seit 2005 jährlich zunächst in 2-Prozent-Schritten, seit 2021 in 1-Prozent-Stufen wachsende Besteuerungsanteil neuer Renten ab diesem Jahr auf 0,5 Prozent verlangsamt werden. Damit werden erstmals die Renten von Neurentnerinnen und -rentnern des Jahres 2058 zu 100 Prozent besteuert. Nach der bisherigen Gesetzeslage wären neue Renten bereits ab 2040 voll besteuert worden. 

Dennoch geht die Regierung dem Gesetzentwurf zufolge davon aus, dass ihre Neuregelung nicht ausreichen werde, verfassungswidrige „'doppelte Besteuerungen' für alle zukünftigen Rentenkohorten vollständig zu vermeiden“. Da sowohl die langsamere Rentenbesteuerung als auch die volle steuerliche Abzugsfähigkeit von Rentenbeiträgen erst ab 2023 greifen, seien „weitere Regelungen erforderlich, die zeitnah in einem dritten Schritt gesetzlich geregelt werden”, heißt es in dem Entwurf. Der Bundesfinanzhof hatte im Mai 2021 in zwei Urteilen entschieden, die Rentenjahrgänge ab 2025 könnten von einer Doppelbesteuerung betroffen sein.

Steuerexperte legt erste Berechnungen vor

Der Steuerexperte und Finanzmathematiker Werner Siepe, der sich seit vielen Jahren mit der (möglichen) Doppelbesteuerung von Renten befasst, hat schon am Mittwoch eine Studie zu den finanziellen Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung vorgelegt. Demnach bleibt für Neurentnerinnen und -rentner bereits ab diesem Jahr „mehr von der Rente steuerfrei”. Für 1975 geborene Gutverdiener, die 40 Jahre lang ein Gehalt an der Beitragsbemessungsgrenze bezogen haben oder noch beziehen werden und im Alter 17 Jahre lang Rente beziehen, seien dies „in der Spitze insgesamt rund 72.000 Euro”, hat Siepe errechnet. Bei Rentenbezieherinnen und -beziehern, die im Berufsleben 45 Jahre lang durchschnittlich verdient haben (Durchschnittsverdienst im Jahr 2023: rund 43.100 Euro, d. Red.), blieben 43.000 Euro zusätzlich steuerfrei, so Siepe.

Trotz der gesetzlichen Neuregelung hält der Steuerexperte – ähnlich wie die Bundesregierung – das Problem der Doppelbesteuerung von Renten noch nicht generell für gelöst. So müssten Rentnerinnen und Rentner im – in der Praxis sehr seltenen – Fall, dass sie während des Berufslebens 40 Jahre lang einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze erzielt haben, „in den Jahren 2018 bis 2038 und dann noch einmal von 2056 bis 2067” mit einer doppelten Besteuerung ihrer Rente rechnen. Bei Rentnerinnen und Rentnern nach 45 Jahren Job mit Durchschnittsverdienst, die ebenfalls 17 Jahre lang Rente beziehen, werde „eine Doppelbesteuerung erst ab 2034 eintreten”, schreibt Siepe.

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