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Renten sollen erst ab 2058 voll besteuert werden

Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lindner sieht größere zeitliche Streckung bei der Steuerbelastung von Renten vor. Damit soll eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vermieden werden.

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Formular Steuererklärung mit Kugelschreiber.

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Berlin (sth). Die vor rund zwei Jahren vom Bundesfinanzhof (BFH) geforderte Neuregelung der Rentenbesteuerung nimmt langsam Gestalt an. Wie aus einem - noch nicht vom Bundeskabinett verabschiedeten - Entwurf des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, soll die bisher ab 2040 vorgesehene volle Besteuerung von gesetzlichen Renten zeitlich länger gestreckt werden. Damit will die Bundesregierung der Warnung des BFH Rechnung tragen, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung künftige Rentenjahrgänge "von einer doppelten Besteuerung betroffen sein könnten". 

Den Plänen von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zufolge soll die seit 2005 zunächst in Zwei-Prozent-Schritten, seit 2021 in Ein-Prozent-Stufen gewachsene Besteuerung neu bewilligter Renten künftig auf 0,5-Prozent-Schritte verlangsamt werden. Die Folge: Für diejenigen, die in diesem Jahr in Rente gehen, würde der Besteuerungsanteil nicht 83 Prozent, sondern nur 82,5 Prozent betragen. Erst für Neurentnerinnen und -rentner des kommenden Jahres würde die 83-Prozent-Marke gelten. Die vollständige Besteuerung neuer Renten würde bei einer Umsetzung des Lindner-Entwurfs damit erst bei einem Rentenbeginn im Jahre 2058 erreicht. 

Kritik des DGB

Dennoch üben die Gewerkschaften schon jetzt deutliche Kritik an der Vorlage. Die vorgesehene Neuregelung sei “weder kurzfristig noch langfristig sachgerecht”, heißt es in einer jetzt veröffentlichten Stellungnahme des DGB. Die von den Ampel-Parteien vorgeschlagene Neuregelung werde in den nächsten Jahren “weder die Anzahl an Fällen noch das jeweilige Volumen von Zweifachbesteuerung beseitigen oder auch nur substanziell mindern”. Zugleich führe die Neuregelung dazu, dass in den 2040er-Jahren neu zugehende höhere und hohe Renten deutlich „unterbesteuert“ würden, weil nennenswerte Anteile der Rente ”weder in der Beitrags- noch in der Leistungsphase der Besteuerung unterliegen", so das Gewerkschaftspapier.

Zudem sei der Entwurf des Bundesfinanzministeriums “ungeeignet, dass Problem der Zweifachbesteuerung systematisch auszuschließen und langfristig (ab 2058) zu lösen”, moniert der DGB. Problematisch sei vor allem, dass die vorgesehene Neuegelung “für große Gruppen mit höheren und hohen Renten und insbesondere für Selbstständige, die keinen steuerfreien Arbeitgeberbeitrag erhalten haben, die Zweifachbesteuerung in den 2020er Jahren faktisch nicht relevant mindert”. DGB-Rentenexperte Ingo Schäfer hatte bereits im vergangenen Jahr in einem eigenen Vorschlag deutlich gemacht, dass die Gewerkschaften eine Streckung der Rentenbesteuerung bis 2070 für erforderlich halten.

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