Frankfurt am Main (sth). Während der Schulzeit denkt kaum eine Schülerin oder ein Schüler daran – und auch nach dem Schulabschluss oder einem Studium spielt die Bedeutung der Schul- oder Hochschulzeit für die spätere Rente in den Köpfen der meisten Menschen erst mal keine Rolle. Doch nach 15 oder 20 Jahren im Job haben manche Beschäftigte am Monatsende noch ein paar Euro auf dem Konto übrig, mit denen sie schon lange vor der Altersgrenze kleine Beitragslücken aus Schulzeiten auf ihrem Rentenkonto schließen können.
Konkret: Wer zwischen dem 16. und 17. Geburtstag noch keine Pflichtbeiträge für eine berufliche Ausbildung an die Rentenversicherung gezahlt hat oder nach dem 17. Geburtstag mehr als acht Jahre Schul- und Hochschulzeiten absolviert hat, kann für diese Zeiten nachträglich freiwillige Rentenbeiträge zahlen und damit seinen Rentenanspruch steigern – allerdings nur bis zum 45. Lebensjahr. Interessierte können zwischen einem monatlichen Mindestbeitrag von derzeit 100,07 Euro und einem Höchstbeitrag von 1404,30 Euro wählen.
Das Interesse an dieser Möglichkeit ist nach Analysen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in den vergangenen Jahren sprunghaft gestiegen: Zahlten 2012 erst 1608 Frauen und Männer vor ihrem 45. Geburtstag Beiträge für schulische Ausbildungszeiten nach, waren es zehn Jahre später bereits 4126 – eine Steigerung um mehr als das Zweieinhalbfache. Ob sich dieses Angebot im Einzelfall lohnt, lässt sich am besten in einem kostenlosen Beratungsgespräch beim zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
