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Rente: Informationen für die Steuererklärung

Rentenbeziehende erhalten bei Bedarf die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Diese muss nur einmalig beantragt werden.

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Hand hält Holzstempel mit Aufschrift Rentenbesteuerung.

© Nicht definiert

Karlsruhe (drv). Viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dafür erhalten Rentenbeziehende die kostenfreie „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ von der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die DRV Baden-Württemberg mitteilt. Diese Bescheinigung enthält steuerrechtlich relevante Beträge für die Steuererklärung, wie die Höhe der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder die Rentenhöhe für das vergangene Kalenderjahr.

Erstmaliger Antrag – dann automatischer Bezug 

Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten diese 2026 automatisch. Wer die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ zum ersten Mal benötigt, kann diese ganz einfach über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.

Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben? 

Diese Frage kann die Deutsche Rentenversicherung nicht individuell beantworten. Genaue Auskünfte darüber geben aber Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater.

Broschüre zum Download

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ Diese kann auf www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen werden.


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