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Finanzamt erhält Daten von der Rentenversicherung automatisch

Wann wird für Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung notwendig? Und welche Bescheinigungen müssen dafür bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden? Die DRV Bund klärt auf.

Rentnerin sitzt an einem Tisch mit Ordnern Steuer und Rente sowie einem Steuergesetzbuch und füllt ein Steuererklärungsformular aus.

© Nicht definiert

Berlin (drv). Seit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Aus diesem Grund sollten auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Eine Steuerklärung ist immer dann notwendig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. 2025 lag dieser für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Im Unterschied zum Arbeitgeber behält die Deutsche Rentenversicherung von der Rente keine Steuern ein. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

Von der nachgelagerten Besteuerung betroffen sind neben der gesetzlichen Altersrente auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwer- und Waisenrente) und die Rürup-Rente.

Bescheinigungen werden automatisch von der DRV an das Finanzamt übermittelt

Bei Bedarf stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigung hierfür aus. Darin enthalten sind alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können. Aufgrund der Neugestaltung der Vordrucke zur Steuererklärung und der automatischen Datenübertragung von der Rentenversicherung an das zuständige Finanzamt ist es aber nicht mehr zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen.

Hilfreich ist das Eintragen der Daten in Fällen, in denen eine elektronische Steuererklärung z. B. via Elster abgegeben wird, und vorab die mögliche Rückerstattung kalkuliert werden soll. Eine Notwendigkeit, die Daten per Hand einzutragen, besteht jedoch nicht.

Steuerbescheinigung nur beim ersten Mal beantragen

Rentenbeziehende, die schon einmal eine Information über die Meldung an die Finanzverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, erhalten die Bescheinigung in der Folge automatisch. Sie wird zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet. 

Wird die Bescheinigung erstmals benötigt, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.

Weitere Infos erhalten Sie in der kostenlosen Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ (PDF)


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