Frankfurt am Main (sth). Mehr als 100 der insgesamt rund 450 Seiten, auf denen die sogenannten fünf Wirtschaftsweisen im vergangenen Herbst ihr Jahresgutachten 2023/24 zusammengetragen haben, befassen sich mit möglichen Reformen in der Rentenversicherung. Ein Paket, das es in sich hat. So waren sich schon bei der Veröffentlichung des Gutachtens Fachleute und rentenpolitische Beobachter einig: Mindestens einer der Reformvorschläge stellt eine bisher als unantastbar geltende Säule des deutschen Rentensystems infrage - das “Äquivalenzprinzip”. Dieses Prinzip besagt - verkürzt ausgedrückt -, dass gleich hohen Rentenbeitragszahlungen von Beschäftigten in der Erwerbsphase im Alter auch eine gleich hohe Rente gegenüber stehen muss.
Dennoch zeigten sich vier der fünf Mitglieder des offiziell “Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung” lautenden Gremiums in ihrem Gutachten überraschend bereit, den Äquivalenz-Grundsatz künftig möglicherweise über Bord zu werfen. Ihre Begründung: “Eine progressive Rentenberechnung könnte … den Sozialstaat entlasten”, so die Wissenschaftler. Mit einer sogenannten progressiven Rentenberechnung würden kleine Renten bei der Rentenanpassung stärker erhöht als größere. Nur die - wegen eines im Frühjahr von ihr angenommenen Industrie-Aufsichtsratsmandats nicht mehr unumstrittene - Sachverständige Veronika Grimm stellte sich in einem Minderheitenvotum gegen die Position ihrer Kollegen.
“Enge Definition finanzieller Nachhaltigkeit”
Angesichts der Brisanz dieses und einiger weiterer Vorschläge der “Weisen” ist es nicht verwunderlich, dass sich inzwischen auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in die Debatte um die Rentenreformpläne der Ökonomen eingeschaltet hat. In einem Beitrag in der Fachzeitschrift “Deutsche Rentenversicherung” kritisiert Rentenversicherungs-Chefin Gundula Roßbach vor allem die “enge Definition finanzieller Nachhaltigkeit” der Wirtschaftsweisen heftig - denn ihre Vorschlagsliste zur Rentenpolitik sei nahezu ausschließlich von der künftigen Kostenentwicklung in der Rentenversicherung geprägt.
So stelle die “sehr einseitig angestrebte Beitragssatzfixierung” der Sachverständigen “eine Abkehr von den rentenpolitischen Leitlinien der vergangenen Jahrzehnte dar”, stellt Roßbach klar. Bisher seien sich die Fachleute darin einig gewesen, dass für eine über Generationen hinweg angelegte Alterssicherung die “Dimensionen der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle” spielten. Mit dem allein auf Kostendämpfung angelegten Nachhaltigkeitsansatz der Ökonomen würden die Handlungsspielräume der Rentenpolitik dagegen “unnötig verkleinert”, befürchtet Roßbach.
Kritische Expertenvorschläge
Kritisch sieht die Rentenversicherungs-Chefin vor allem die Expertenvorschläge
- zur Einführung einer “progressiven Rentenberechnung”,
- zu einer an anderen Maßstäben als der Lohnentwicklung orientierten Formel für die jährliche Rentenanpassung und
- zu einer vorschnellen Festlegung auf eine weiter steigende Regelaltersgrenze über das 67. Lebensjahr hinaus.
Mit Blick auf die Möglichkeit, Rentenansprüche von Besserverdienenden durch eine geringere Bewertung hoher Rentenanwartschaften zu begrenzen, warnt Roßbach, ein solches Umverteilungskonzept stelle in der Rentenversicherung “grundlegende Pfeiler infrage”. So lasse ein niedriges rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen wegen oft höheren Einkommens des Lebenspartners “nicht unmittelbar auf eine Armutsgefährdung im Alter schließen”, so die Rentenexpertin. Zudem könne eine künftig geringere Bewertung höherer Einkommen für die Rente die Gutverdiener-Akzeptanz der gesetzlichen Rente schwinden lassen. Roßbachs Gegenvorschlag: “Sofern es um mehr Umverteilung geht, so lässt sich diese grundsätzlich viel zielgenauer im Steuer- und Transfersystem als im Rentensystem umsetzen.”
Rentner könnten Leidtragende sein
Bei der jährlichen Rentenerhöhung befürchtet Roßbach, dass im Fall eines künftig stärkeren Nachhaltigkeitsfaktors, wie er beispielhaft von den Wirtschaftsweisen vorgeschlagen wird, vor allem die Rentnerinnen und Rentner die Leidtragenden wären. “Im Ergebnis würde das Rentenniveau für alle Rentenbeziehenden deutlich niedriger ausfallen”, schreibt die Rentenversicherungs-Präsidentin. Passe man die Renten dagegen künftig nicht mehr wie bisher nach der Lohnentwicklung, sondern nach der Inflationsrate an, würden die Renten vor allem für sehr lang lebende Rentnerinnen und Rentner “langsamer wachsen”, erinnert Roßbach unter Bezug auf die vergangenen Jahrzehnte.
Schließlich nimmt sich die Chefin des größten deutschen Rentenversicherers eines der rentenpolitisch strittigsten Themen der vergangenen Jahre vor: das Renteneintrittsalter nach 2031. In sieben Jahren erreicht der geburtenstärkste Jahrgang der Nachkriegszeit - 1964 - das 67. Lebensjahr. Wie es danach mit der Alterstreppe weiter geht, ist bisher rechtlich offen - und höchst umstritten. Viele Ökonomen halten bei einem weiter steigenden Durchschnittsalter der Bevölkerung auch eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze für zwingend. Dagegen befürchten Gewerkschafter vor allem für gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte, dass sie eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente in Kauf nehmen müssten - und damit in aller Regel eine Rentenkürzung.
Gundula Roßbach macht dazu einen salomonischen Vorschlag - und weiß dabei die aktuelle Entwicklung der Lebenserwartung auf ihrer Seite: Im Interesse einer größeren Glaubwürdigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung wäre “auch eine kurze ‘Atempause’ … nach 2031 gut vertretbar", glaubt Roßbach.
