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Renten-Rücklage fast auf Rekordniveau

Die Finanzreserve in den Rentenkassen ist auf mehr als 40,4 Milliarden Euro gestiegen. Gunkel: „Einlage bei der Bundesbank muss freiwillig sein.“

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Bad Homburg (sth). Die anhaltend günstige Arbeitsmarktentwicklung wirkt sich weiter positiv auf die finanzielle Situation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aus. Nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung (BSS) wuchs die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage bis Ende Mai auf mehr als 40,4 Milliarden Euro. Das sind nur 45 Millionen Euro weniger als im Dezember 2019, als die Rentenversicherer den bisherigen Rekordstand von knapp 40,5 Milliarden Euro in ihren Kassen registrierten. Die aktuelle Finanzreserve entspricht dem BSS zufolge 1,6 Monatsausgaben und liegt damit weiterhin über der eigentlich vorgesehenen Höchstgrenze von 1,5 Monatsausgaben.

Dennoch wird die Renten-Rücklage laut der jüngsten Prognose des Schätzerkreises für die Rentenversicherung bis Ende des Jahres auf 1,47 Monatsausgaben sinken und im kommenden Jahr weiter auf 1,09 Monatsausgaben. Da die Reserven der Rentenversicherung nur kurzfristig und sicher angelegt werden dürfen, musste die DRV in den vergangenen Jahren bereits hohe Negativzinsen zahlen – allein für das Jahr 2021 rund 150 Millionen Euro. Laut Presseberichten plant die Bundesregierung deshalb, die Nachhaltigkeitsrücklage in eine Liquiditätsreserve umzuwandeln, die bei der Bundesbank zinsfrei verwahrt werden kann.

Wie der DRV-Bundesvorstandsvorsitzende Alexander Gunkel jetzt mitteilte, würde die DRV „diesen Schritt grundsätzlich begrüßen, sofern es sich dabei um eine freiwillige Anlageoption handelt“. Angesichts des inzwischen wieder positiven Zinssatzes bei Neuanlagen würde eine Pflicht zur zinsfreien Einlage der Rentenreserven bei der Bundesbank jedoch „faktisch zu einem Zinsverlust für die Rentenversicherung führen", sagte Gunkel. Die Rentenversicherung lege deshalb „großen Wert darauf, dass Grundsatzentscheidungen über die Anlage dieser Mittel auch weiterhin von den zuständigen Gremien der gesetzlichen Rentenversicherung getroffen werden“.

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