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Rentenerhöhung: Wer jetzt eine Steuererklärung abgeben muss

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli bringt mehr Geld - aber auch neue Pflichten. Welche Ruheständler jetzt besonders aufpassen sollten, ob sie am Jahresende eine Steuererklärung einreichen müssen.

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Ausschnitt eines Formular der Einkommensteuererklärung mit der Aufschrift Renten und andere Leistungen, darauf liegt ein Kugelschreiber.

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Zum 1. Juli sind die gesetzlichen Renten bundesweit um 4,24 Prozent gestiegen. Für Millionen von Ruheständlern ist das eine erfreuliche Nachricht: Angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten kommt die Anpassung gerade recht. Doch die Rentenerhöhung hat eine Kehrseite. Sie könnte dazu führen, dass weitere Ruheständler erstmals mit dem Finanzamt in Berührung kommen.

Der Grund liegt im System der Rentenbesteuerung. Denn die Rente wird zunächst ohne Steuerabzüge überwiesen. Rentnerinnen und Rentner müssen diese aber gegebenenfalls nachträglich versteuern, sofern ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner.

Bleibt Ruheständlern nach Abzug von Sonderausgaben, Werbungskosten und Co. von ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil zuzüglich möglicher Nebeneinkünfte mehr Geld übrig, sind sie verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Wichtig zu wissen: Der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente wird nur einmal festgelegt, nämlich im zweiten Jahr des Rentenbezugs, und anschließend als fester Euro-Betrag dauerhaft festgeschrieben. Künftige Rentenanpassungen erhöhen diesen Freibetrag nicht. Sie sind darum in voller Höhe steuerpflichtig.

Erklärungspflicht ist keine Steuerpflicht

“Wer bereits seit einigen Jahren Rente bezieht und bislang knapp unter der steuerlichen Grenze lag, sollte deshalb genau hinschauen”, rät Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Zwar bedeutet die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht automatisch, dass tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden muss. Trotzdem kann die Rentenerhöhung dazu führen, dass erstmals eine Erklärungspflicht entsteht.

Ob am Ende Steuern gezahlt werden müssen, hängt von der individuellen Situation ab. “Neben dem steuerpflichtigen Rentenanteil spielen der Grundfreibetrag, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere abzugsfähige Aufwendungen eine wichtige Rolle”, erklärt Karbe-Geßler. “Auch zusätzliche Einkünfte, etwa aus Vermietung, Kapitalanlagen oder Betriebsrenten, können die Steuerpflicht beeinflussen.”

Besonders betroffen könnten demnach Neurentner sein. Denn wer im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Altersrente erhält, muss bereits 84 Prozent seiner Rente versteuern. Lediglich 16 Prozent bleiben dauerhaft steuerfrei. Die nachgelagerte Besteuerung wird schrittweise ausgeweitet. Erst ab dem Jahr 2058 sollen Renten vollständig steuerpflichtig sein.

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