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Renteninformation kommt per Post – das steht im Schreiben

Wann beginnt die eigene Regelaltersrente und wie hoch fällt sie voraussichtlich aus? Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr automatisch. Doch es steckt noch mehr im Schreiben.

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Renteninformation kommt per Post – das steht im Schreiben

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Berlin (dpa/tmn). Einmal im Jahr wird Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre vorzuweisen haben, eine Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugeschickt. Sie soll einen Überblick darüber geben, wie hoch die künftig zu erwartende Altersrente auf Grundlage der bisher eingezahlten Beiträge ausfällt. 

Seit Ende Februar erhalten zunächst die jüngeren Versicherungsjahrgänge ihre Post, bei älteren Versicherungsjahrgängen kann es der DRV zufolge bis ins dritte Quartal dauern.

Diese wichtigen Daten erhält die Renteninformation

  • Das persönliche Eintrittsdatum in die Regelaltersrente: Dieses Datum finden Versicherte gleich im ersten Absatz des Schreibens fett hervorgehoben.
  • Den aktuellen Rentenanspruch für den Fall der vollen Erwerbsminderung: Wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe hängt von den bisher eingezahlten Beiträgen ab. Der Wert findet sich am rechten Rand des Schreibens.
  • Den aktuellen Stand der bislang erworbenen Rentenansprüche, sofern keine weiteren Einzahlungen folgen: Der Wert steht ebenfalls am rechten Rand des Briefs, unterhalb des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.
  • Den hochgerechneten Rentenanspruch: Er gibt an, wie hoch die Rente ausfallen wird, wenn bis zum Rentenbeginn weiter Beiträge wie im Schnitt der vergangenen fünf Kalenderjahre gezahlt werden. Dieser Wert befindet sich unter den beiden vorgenannten.

Außerdem zeigt die Renteninformation auf, wie sich der hochgerechnete Rentenanspruch im Zuge der jährlichen Rentenanpassung entwickeln könnte – bei einer angenommenen jährlichen Zunahme von einem beziehungsweise zwei Prozent.

Schreiben sorgfältig prüfen und abheften

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, das Schreiben zunächst sorgfältig zu prüfen. Insbesondere sollte die Renteninformation von 2026 gespeicherte Daten bis zum 31. Dezember 2025 enthalten. Tut sie das nicht, hilft eine Nachfrage beim Arbeitgeber – unter Umständen hat dieser noch keine aktuelle Jahresmeldung bei der Rentenversicherung eingereicht. 

Ist alles korrekt, sollten Versicherte das Dokument möglichst abheften oder digitalisieren und nicht einfach achtlos entsorgen. So lässt sich die Entwicklung der Rentenanwartschaft im Zeitverlauf – beim Abgleich mit vorangegangenen Renteninformationsmitteilungen – gut absehen.

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