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Rentenniveau soll dauerhaft stabil bleiben

Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sieht stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Zuwanderern sowie Nachholfaktor in der Rentenformel vor.

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Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Das Versorgungsniveau der gesetzlichen Renten für langjährige Durchschnittsverdiener – das sogenannte Rentenniveau – soll dauerhaft mindestens 48 Prozent des früheren Nettolohns umfassen. Dafür soll die bis zum Vorjahr geltende Niveau-Definition zugrunde gelegt werden, da das Rentenniveau aufgrund einer statistischen Umstellung ab diesem Jahr um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wird. Zudem soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung – wie gesetzlich bereits beschlossen – "in dieser Legislaturperiode" nicht über 20 Prozent steigen. Das sieht der am Mittwoch veröffentlichte Koalitionsvertrag der wahrscheinlichen künftigen Regierungspartner SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vor. 

Der Vereinbarung zufolge sollen auch mehr Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. "Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen", heißt es in dem Vertrag. Selbstständige seien künftig automatisch "in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen."

Einstieg in kapitalgedeckte gesetzliche Rente

Wie schon im Ergebnispapier der Sondierungsgespäche vereinbart, wollen die Ampel-Parteien im Falle der Regierungsübernahme "in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen". Das Kapital dafür solle "als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen", heißt es. In einem ersten Schritt will die Ampel "der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen". Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente solle "dauerhaft eigentumsgeschützt sein", so der Vertrag.

Zur dauerhaften Stabilisierung der Rentenversicherung soll auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Beschäftigten sowie die "qualifizierte Einwanderung" gestärkt werden. Zudem wollen die vermutlichen Regierungspartner den sogenannten "Nachholfaktor in der Rentenberechnung rechtzeitig vor den Rentenanpassungen ab 2022 wieder aktivieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken lassen". Dies hatten gestern schon 30 – teilweise in der Öffentlichkeit bekannte – Wissenschaftlerinnen und Experten gefordert. Schließlich sollen künftig auch chronisch Kranke und Unfallopfer, die schon lange eine Erwerbsminderungsrente beziehen, von den Verbesserungen der Reformen in den vergangenen Jahren profitieren. Sozialverbände hatten dies seit Jahren gefordert.  

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