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Rentenpaket II: Bundesrat fordert grundlegende Rentenreform

Die Länderkammer begrüßt die Regierungsabsicht, die Rentenversicherung als "tragende Säule der Alterssicherung" stabil zu halten. Sie verlangt aber eine "generationengerechte Lastenverteilung".

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Rentenpaket II: Bundesrat fordert grundlegende Rentenreform

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Berlin (sth). Zweigeteilt ist die Meinung des Bundesrats zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eines Rentenpaket II. Einerseits begrüßt die Länderkammer, dass mit dem Gesetzentwurf „die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar gehalten“ werden solle. Zudem wolle die Regierung sicherstellen, dass die Rentenversicherung auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt, heißt es in einer jetzt vom Bundestag veröffentlichten Stellungnahme des Bundesrats

Allerdings reiche der Regierungsentwurf nicht aus, die Finanzierung der Rentenversicherung angesichts der demografischen Veränderung “nachhaltig durch eine generationengerechte Lastenverteilung zu sichern”, so die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Es bedürfe „einer grundlegenden Rentenreform, welche die Interessen der Rentnerinnen und Rentner wahrt und die Erwerbstätigengeneration vor einer Überforderung schützt“.

Interessen der Generationen werden “ausgewogen berücksichtigt”

In einer Gegenäußerung zum Bundesratspapier scheibt die Bundesregierung, „mit der dauerhaften Sicherung der Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent“ und dem Generationenkapital würden die Interessen aller Generationen „ausgewogen berücksichtigt“. Der Grund: Auch die heutigen und künftigen Beitragszahler würden einmal zu Leistungsbeziehenden, so die Ampel-Parteien. In ihrer Zeit als Beitragszahlende dürften die Beschäftigten einerseits nicht überfordert werden, andererseits müsse eine Anwartschaft auf verlässliche Leistungen entstehen. Ein angemessenes Verhältnis zwischen Rentenleistungen und Rentenversicherungsbeiträgen müsse gewahrt bleiben, so die Bundesregierung.

Weiter betont sie, eine dauerhafte Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent stärke “auch das Vertrauen der jüngeren Generationen auf ein angemessenes Leistungsniveau”. Zudem werde die langfristige Finanzierung auf ein weiteres Standbein gestellt, da mit den Erträgen aus dem Generationenkapital eine Entlastung des Beitragssatzes erfolgen werde. Die Regierung betont, dass die Fortgeltung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent über das Jahr 2027 hinaus zwar zu einer „stärkeren, aber vertretbaren Erhöhung des Beitragssatzes“ führe. Daher bedürfe es auch im Hinblick auf den ohnehin durch die demografische Entwicklung zu erwartenden Beitragssatzanstieg einer Fortsetzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. 

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