Berlin/Frankfurt am Main (sth). Mit einem Überschuss von 1,5 Milliarden Euro hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) das Jahr 2023 abgeschlossen. Das geht nach Angaben von Imke Brüggemann-Borck, Leiterin des Dezernats Finanzierung und Verteilung bei der DRV Bund, aus dem vorläufigen Rechnungsergebnis der 16 gesetzlichen Rentenkassen hervor. 289,1 Milliarden Euro oder knapp 77 Prozent der letztjährigen DRV-Gesamteinnahmen von 375,8 Milliarden Euro entfielen demnach auf Beitragszahlungen; von diesen waren laut der DRV-Finanzexpertin wiederum fast 90 Prozent Pflichtabgaben von Beschäftigten und Arbeitgebern für Erwerbstätigkeit. Damit machten die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit mehr als zwei Drittel (knapp 69 Prozent) aller Einnahmen der Rentenversicherung aus.
Weitere größere Beitragsanteile auf der Einnahmenseite machten Brüggemann-Borck zufolge die Zahlungen des Bundes für Kindererziehungszeiten (17,3 Milliarden Euro oder 6,0 Prozent) und die Zahlungen der anderen Sozialversicherungszweige an die DRV-Kassen aus (insgesamt etwa 4,2 Prozent). Dazu kamen die ebenfalls aus Steuern finanzierten Bundeszuschüsse (84,3 Milliarden Euro oder 22,4 Prozent der Gesamteinnahmen), mit denen die Rentenversicherung unter anderem die sogenannten nicht-beitragsgedeckten Leistungen finanziert.
DRV gibt fast 87 Prozent ihrer Einnahmen für Renten aus
Auf der Ausgabenseite entfiel der Löwenanteil mit rund 325 Milliarden Euro (knapp 87 Prozent) auf die monatlichen Rentenzahlungen an die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Der im Alter von der DRV getragene Arbeitgeberanteil an den Rentner-Krankenversicherungsbeiträgen hatte nach Angaben Brüggemann-Borcks einen Jahresumfang von 25,4 Milliarden Euro (6,8 Prozent). Weitere große Kostenblöcke bildeten demnach die Ausgaben für medizinische und berufliche Reha-Leistungen (7,3 Milliarden Euro oder 2,0 Prozent), die Ausgleichszahlungen zwischen den Rentenkassen (11,7 Milliarden Euro bzw. 3,1 Prozent) sowie rund 4,8 Milliarden Euro (1,3 Prozent) für die Verwaltung.
Bemerkenswert ist nach Angaben der DRV-Finanzchefin ein wichtiges Detail bei der diesjährigen Rentenanpassung, die wie üblich zum 1. Juli stattfindet. Da das Rentenpaket II der Bundesregierung eine Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis zum Jahr 2039 vorsieht, muss erstmals eine mit der Rentenreform von 2018 eingeführte Niveauschutzklausel den für die Rentenhöhe maßgeblichen “aktuellen Rentenwert” absichern. Das kuriose Ergebnis: Statt eines rechnerisch richtigen “aktuellen Rentenwerts” von 39,31 Euro beträgt er ab der Jahresmitte 39,32 Euro - genau ein Cent mehr als nach der bisherigen Rentenanpassungsformel ermittelt. Bei einem Rentner, der im Erwerbsleben 40 Entgeltpunkte gesammelt hat, steigt damit die Monatsrente von bisher 1504 Euro (brutto) auf künftig 1572,80 Euro.
