Berlin (dpa/tmn). Rentnerinnen und Rentner müssen sich keine Sorgen machen, ab Oktober wegen neuer EU-Überweisungsregeln (PSD3 - Payment Services Directive 3) unter Umständen keine Rentenzahlung mehr zu erhalten. Auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte, könnten die Überweisungen wie gewohnt vorgenommen werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Anderslautende Informationen, die im Internet und sozialen Medien kursierten, seien schlichtweg falsch.
Es ist zwar richtig, dass Geldinstitute vom 9. Oktober an bei Einzelüberweisungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern überprüfen müssen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt, um Betrug zu erschweren und Onlinezahlungen sicherer zu machen, erklärt die Rentenversicherung. Diese Regel gelte aber nicht zwingend bei Sammelüberweisungen: Hier könnten etwa Unternehmen oder Behörden entscheiden, dass keine Namensprüfung erfolgen soll.
Für dieses sogenannte Opt-out-Verfahren habe sich auch die Deutsche Rentenversicherung entschieden, damit die Renten auch ab Oktober problemlos überwiesen werden können - selbst bei kleineren Namensabweichungen.
- Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass auf nicht-offiziellen Internetportalen und in Sozialen Medien teils ungenaue und irreführende Informationen verbreitet werden. Sie rät daher, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Kontakt- und Beratungsinfos der Deutschen Rentenversicherung
