Ihre-Vorsorge Logo

Ruland: Beitragsäquivalenz bei der Rente ist zwingend

Früherer Chef der Deutschen Rentenversicherung weist Forderungen nach einer gesetzlichen Mindestrente zurück und verteidigt Gutverdienende.

Artikel vorlesen

Tags

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Prof. Dr. Franz Ruland

© Nicht definiert

Frankfurt/Main (sth). Der frühere Chef des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland, hat Forderungen nach Zahlung einer gesetzlichen Mindestrente für Geringverdiener durch die Kürzung der Ansprüche von Gutverdienenden zurückgewiesen. Die sogenannte Beitragsäquivalenz in der Rentenversicherung, nach der sich die Rentenansprüche nach der Höhe der zuvor gezahlten Rentenbeiträge richtet, sei eine "unmittelbare Folge des Gleichheitssatzes" im Grundgesetz, schreibt Ruland in einem in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) veröffentlichten Gastbeitrag.

Rentenansprüche würden nur diejenigen erwerben, die sie zuvor mit ihren Beiträgen erkauft hätten, so Ruland. Diese Beitragsbelastung, die etwa von Beamten oder Selbstständigen nicht erbracht werden müsse, sei "mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nur dann vereinbar, wenn die Beiträge eine äquivalente Gegenleistung auslösen". Es gebe deshalb "keinen Grund, der die Minderung ,hoher' Renten rechtfertigen könnte", argumentiert der Münchner Rentenexperte. Zuvor hatten die Rentenfachleute Gert G. Wagner und Peter Haan vom Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in derselben Zeitung und auf der DIW-Website für einen Abschied von der Beitragsäquivalenz in der Rentenversicherung plädiert. Auch die Vorsitzende der "fünf Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, warb für eine Umverteilung unter Rentnerinnen und Rentnern mit hohen und geringen Rentenansprüchen.

"In der Rentenversicherung findet auch ein sozialer Ausgleich statt"

Ruland begründet seine Ablehnung des Vorstoßes der DIW-Fachleute auch damit, dass in der Rentenversicherung bereits ein sozialer Ausgleich stattfinde. So sei der Rentenbeitrag - derzeit 18,6 Prozent des Monatsverdiensts - "für alle gleich", obwohl etwa Frauen im Schnitt länger leben als Männer oder Menschen mit höherem Einkommen eine längere Lebenserwartung haben als Geringverdiener. "Es gilt das Prinzip, dass bei Rentenbeiträgen das individuelle Risiko wegtypisiert wird", erläutert der langjährige Rentenversicherungs-Chef. "Weicht man davon ab, müssten Renten an Frauen wegen der längeren Lebenserwartung oder Renten an Kranke, Raucher oder Autofahrer wegen des höheren Risikos gemindert werden."

Vorschläge wie eine nur an geringe Vorleistungen gebundene Mindestrente "untergraben das Vertrauen in eine wichtige Säule unseres Sozialstaats", befürchtet Ruland - denn in der Rentenversicherung, der fast 90 Prozent der Berufstätigen angehören, gebe es "keine größere Solidaritätsverpflichtung als in der Gesamtgesellschaft". Die Pflicht zur Zahlung von Rentenbeiträgen sei mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Gebot der Belastungsgleichheit deshalb "nur dann vereinbar, wenn sie zu äquivalenten Gegenleistungen führt".

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Time
2 Minuten

Wer rechtzeitig plant, kann seinem Übergang in die Altersrente entspannt entgegensehen.

Time
2 Minuten

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

Time
2 Minuten

Europäische Statistikbehörde legt Untersuchung vor: Alte Menschen in Irland halten sich für besonders fit – anders als deutsche Senioren.

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
1 Minuten

Wer nach dem Tod des Partners Witwen- oder Witwerrente bezieht, verliert sie bei erneuter Heirat – erhält aber eine Abfindung. Endet die zweite Ehe, kann die alte Rente wieder gezahlt werden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026