Berlin (dpa/sth). Die Aktivrente soll Gesetz werden. Dafür beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin den entsprechenden Entwurf. Geplanter Startpunkt ist der 1. Januar 2026. Das Gesetz kommt nun ins parlamentarische Verfahren. Geplant ist, dass Beschäftigte im Rentenalter künftig mit einem steuerfreien Zuverdienst bis zu 2000 Euro im Monat weiterarbeiten können. Geplanter Startpunkt ist der 1. Januar 2026. Darauf hatten sich die Spitzen der Koalition bereits bei ihrem jüngsten Treffen vor einer Woche geeinigt. Nach dem Kabinettsbeschluss soll der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Konkret eingeführt werden soll ein Steuerfreibetrag, der bei Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich gelten soll. Der Regierungsentwurf führt aus: „Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei erhalten (sog. Aktivrente).” Damit werde Arbeiten im Alter attraktiver. „Die Regelung schafft durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nicht-selbständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize.” Das Bundesfinanzministerium stellte zudem klar: "Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt.”
Kosten der Aktivente
890 Millionen Euro soll die Aktivrente pro Jahr kosten. Die Steuermindereinnahmen tragen mit jeweils 378 Millionen Euro in der vollen Jahreswirkung der Bund und die Länder, mit 134 Millionen die Gemeinden. Die Regierung geht davon aus, dass rund 168.000 Menschen von den Möglichkeiten Gebrauch machen. Knapp 672.000 Menschen sind im Alter ab 65 Jahren noch mehr als geringfügig beschäftigt. Angenommen wird, dass 25 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch ab 67 Jahren so beschäftigt bleiben oder durch die Aktivrente dazu angeregt werden.
Der Entwurf verspricht „einen Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen“. Personelle Engpässe in vielen Bereichen sollten so entschärft, Erfahrungswissen solle länger in den Betrieben gehalten werden. Die Regierung sieht auch positive Effekte für jüngere Beschäftigte; die Aktivrente diene insgesamt der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit. „Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig und trägt zum Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger bei“, meinen die Gesetzesautoren.
