Bern (parlament.ch/sth). Die Anfang März in der Schweiz per Volksabstimmung beschlossene jährliche 13. Monatsrente aus der gesetzlichen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt. Das teilte am Mittwoch das Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) in Bern mit. Allerdings müsse die Finanzierung dieser zusätzlichen Rente für alle Altersrentnerinnen und -rentner noch “vertieft und unter Berücksichtigung aller mittel- bis langfristigen Bedürfnisse der AHV analysiert werden”, hieß es in der Mitteilung.
Die 13. Rente - offiziell ist von einem Renten-Zuschlag die Rede - habe "keine Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Altersrenten" und werde bei der Berechnung des Einkommens, das für die Gewährung von Ergänzungsleistungen maßgeblich ist, nicht berücksichtigt, so das SGK-S. Die zusätzliche Rente wird demnach bei ihrer Einführung 2026 zwar etwa 4,2 Milliarden Franken kosten; die Lage der schweizerischen Rentenkasse werde sich aber auch ohne eine sofortige neue Finanzierungsquelle voraussichtlich “erst ab 2029 deutlich verschlechtern”, erwartet die Kommission.
“Zeit für ernsthafte Analyse der Finanzierungsmöglichkeiten nehmen”
Sie sei daher “der Ansicht, dass sich das Parlament die Zeit für eine ernsthafte und dokumentierte Analyse der verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten nehmen sollte”, heißt es weiter. Zudem solle auch die nächste geplante “umfassende AHV-Reform berücksichtigt werden”, die für spätestens 2026 erwartet werde. “Um eine umfassende, ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden, ist insbesondere den zahlreichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die sich in den kommenden Jahren im Bereich der Sozialversicherungen stellen”, fordert die Kommission eine verantwortungsbewusste Lösung.
Mit Blick auf die weitere Gesetzesumsetzung erteilte die SGK-S mehrere Prüfaufträge. Sie wünschte unter anderem, dass die Verwaltung “eine gemischte Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente sowie einen umfassenden Finanzierungsansatz sowohl für die 13. AHV-Rente als auch für die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare prüft”. Zudem forderte die Kommission detailliertere Zahlen zur Entwicklung der Arbeitnehmerbeiträge für die Arbeitslosenversicherung sowie der Mehrwertsteuereinnahmen.
