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Selbstständigen-Absicherung: Geteiltes Experten-Echo

Bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses wurden am Montag die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten sichtbar.

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Leerer Plenarsaal im Bundestag mit Bundesadler. Bild: IMAGO / imagebroker / Valentin Wolf

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Berlin (hib/sth). Sehr unterschiedlich haben Experten am Montag bei einer Anhörung des Bundestags-Sozialausschusses drei Anträge von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beurteilt, die eine bessere soziale Absicherung von Selbstständigen erreichen wollen. Zwar sah die Mehrheit der Sachverständigen insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie deutlichen Handlungsbedarf, doch fand aufgrund teils erheblicher Detailkritik keiner der Oppositionsvorschläge uneingeschränkte Unterstützung.

Während die Linke eine Reform der Arbeitslosenversicherung fordert, in die Selbstständige obligatorisch einbezogen werden und deren Beitragsbemessung und Leistungen sich am tatsächlichen Einkommen orientieren sollen, will die FDP die freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige weiter öffnen. In die allgemeine Pflicht zur Altersvorsorge sollen Selbstständige miteinbezogen werden. Das „intransparente und langwierige“ Statusfeststellungsverfahren in der Rentenversicherung müsse allerdings reformiert werden, heißt es im Antrag der Liberalen. Auch Bündnis 90/Die Grünen will das Statusfeststellungsverfahren transparenter gestalten und Selbstständige, die nicht anderweitig abgesichert sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Den Zugang zur Arbeitslosenversicherung wollen die Grünen für alle Selbstständigen öffnen.

Unterschiedliche Sicht von Sozialpartnern und Rentenversicherung

Nicolas Keller von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) betonte, die bestehende Regelung, wonach Selbstständige die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in der Arbeitslosenversicherung haben, sei „sachgerecht“. Eine weitergehende Öffnung befürworte die BDA nicht. Die Arbeitslosenversicherung müsste sonst entgegen ihrer eigentlichen Aufgabe die Haftung für gescheiterte Geschäftsmodelle und damit unternehmerische Risiken übernehmen. Und diese würden faktisch von den pflichtversicherten Arbeitnehmern und den Arbeitgebern getragen werden. „Das halten wir nicht für sinnvoll“, sagte Keller.

Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hingegen begrüßte die Zielrichtung der drei Anträge: Auch der DGB sehe die Notwendigkeit, insbesondere die Solo-Selbstständigen besser in die sozialen Sicherungssysteme einzubeziehen. Die Dringlichkeit dieses Anliegens sei in der Pandemie deutlicher denn je geworden. „Es besteht erheblicher politischer Handlungsbedarf“, drängte Räder. Es sei unverständlich, dass dieser Bedarf zwar von vielen Seiten anerkannt werde, sich dennoch wenig bewege, monierte die Expertin. Wie das eigentlich auf abhängig Beschäftigte zugeschnittene System so umgebaut werden könne, um auch Selbstständige miteinzubeziehen, müsse allerdings differenzierter betrachtet werden.

Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung unterstützte die Vorschläge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zu einer allgemeinen Pflicht zur Altersvorsorge auch für Selbstständige. Er verwies in seiner Stellungnahme auf den Alterssicherungsbericht 2020, wonach ehemals Selbstständige wesentlicher häufiger im Alter auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen seien. Die verpflichtende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung biete gerade bei „hybrider Erwerbstätigkeit“, also einer abhängigen und einer selbstständigen Beschäftigung, den Vorteil einer durchgehenden Versicherung in nur einem System.

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