Oldenburg (kr). Verwitwet, wieder verheiratet und ein zweites Mal den Partner verloren? Nach schweren Schicksalsschlägen können Hinterbliebene auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen hin.
In einer Pressemitteilung heißt es: “Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente erhält, verliert diese Rente bei erneuter Heirat. Dafür wird dem Hinterbliebenen eine Rentenabfindung gezahlt.” Diese Abfindung beträgt bei einer großen Witwen- oder Witwerrente zwei Jahresbeträge der durchschnittlichen Rente der letzten zwölf Kalendermonate. Bei einer kleinen Witwen- oder Witwerrente ist sie dagegen nur noch möglich, wenn die Rente nicht bereits 24 Kalendermonate lang bezogen wurde.
Doch was ist, wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird? In diesem Fall, so die DRV Oldenburg-Bremen “kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden.”
Dafür muss rechtzeitig – innerhalb von zwölf Kalendermonaten – ein neuer Antrag gestellt werden. Betroffene Versicherte wenden sich am besten direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder an das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 4800.
